Rechtliche Hinweise (Legal Notices)


 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Proto Labs Germany GmbH

 

 

§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

  1. Die Proto Labs Germany GmbH (nachfolgend: „Proto Labs“) fertigt für ihre Kunden mit Hilfe innovativer 3D-Druck-, CNC-Bearbeitungs- und Spritzguss-Techniken anhand eines vom Kunden übermittelten 3D CAD-Modells individuelle, kundenspezifische Prototypen und Produktionsteile in kleinen bis mittelgroßen Serien (nachfolgend: „Produkt/e“) an.

 

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die Proto Labs mit ihren Kunden über die Herstellung und Lieferung der Produkte schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Proto Labs erkennt entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, Proto Labs hat ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für den Fall, dass Proto Labs in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos eine Bestellung annimmt oder eine Lieferung ausführen sollte.


§2 Vertragsschluss und Gegenstand der Lieferung

 

  1. Alle Angebote von Proto Labs sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von Proto Labs zustande. Dabei ist der Kunde an seine Bestellung für einen Zeitraum von 30 Tagen gebunden.

 

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von Proto Labs maßgebend.

 

  1. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Erstellung des 3D CAD Modells; die hierfür notwendige Software wird nicht von Proto Labs zur Verfügung gestellt.

 

  1. Konstruktions- und Formänderungen des Produkts bleiben vorbehalten, sofern diese nicht die mit dem Kunden verbindlich vereinbarte Sollbeschaffenheit des Produkts betreffen und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

 

Soweit mit dem Kunden die Sollbeschaffenheit des Produkts verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch Proto Labs zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Kunden zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§3 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

 

Proto Labs fertigt die von dem Kunden bestellten Produkte individuell nach dessen Wünschen und Vorgaben. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht daher nicht.


§4 Preise; Zahlungsbedingungen

 

  1. Die zwischen Proto Labs und dem Kunden vereinbarten Preise gelten nur für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.


Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise für die Produkte in Euro ab Werk ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Transport. In diesem Fall werden diese Kosten wie auch etwaige Zölle, Steuern, Gebühren oder ähnliche Abgaben, soweit Proto Labs diese zu tragen hat, gesondert berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden per Kreditkarte oder Vorkasse. Ein längeres Zahlungsziel kann – soweit eine positiv ausgefallene Bonitätsprüfung zugrunde gelegt werden kann - mit 30 (dreißig) Tagen netto gewährt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei Proto Labs maßgebend.

 

  1. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, und ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er, unbeschadet der weiteren Rechte von Proto Labs, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die fälligen Zahlungsansprüche zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, betragen die Verzugszinsen hiervon abweichend 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

 

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Proto Labs anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Proto Labs ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen, fälligen Forderungen von Proto Labs durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, soweit diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, nach Proto Labs pflichtgemäßem Ermessen gefährdet wird.

 

  1. Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen in € (Euro) und ausschließlich an Proto Labs zu leisten.


§5 Lieferung und Lieferzeit

 

  1. Der Beginn der Lieferzeit setzt die endgültige Klärung aller technischen Fragen mit dem Kunden sowie die Beibringung aller vom Kunden etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben bzw. beizustellenden Materialien in der erforderlichen Qualität und Menge voraus.

 

  1. Für die Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung von Proto Labs maßgebend. Darin enthaltene Fristen oder Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, soweit dort ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist oder Proto Labs eine Frist oder einen Termin gesondert schriftlich oder per E-Mail als ausdrücklich verbindlich bestätigt hat. Von Proto Labs ansonsten in Aussicht gestellte Fristen und Termine sind unverbindlich.

 

  1. In der Auftragsbestätigung wird angegeben, ob die Fracht im Voraus bezahlt oder abgeholt wurde. Wenn Proto Labs Frachtkosten erhebt, werden Teile FCA (Incoterms 2020) in den Einrichtungen des Verkäufers versandt und das Eigentum geht zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung an den Spediteur auf den Käufer über. Alle Prepaid-Teile werden gemäß DAP (Incoterms 2020) versendet, und das Eigentum geht mit der Lieferung am Bestimmungsort des Käufers auf den Käufer über.

 

  1. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn Proto Labs das jeweilige Produkt bis zu ihrem Ablauf am betreffenden Produktionsstandort an die Transportperson übergegen hat und die Verladung erfolgt ist.

 

Proto Labs ist dazu berechtigt, die Übergabe an die Transportperson abzulehnen, wenn eine Ladungssicherung gemäß der jeweils einschlägigen VDI-Richtlinien zur Ladungssicherheit aufgrund des Zustandes des von der Transportperson bereitgestellten Transportfahrzeugs nicht gewährleistet werden kann oder wenn das Transportfahrzeug nach dem pflichtgemäßem Ermessen von Proto Labs nicht den Anforderungen genügt, die nach der StVZO bzw. den jeweils einschlägigen, nationalen Vorschriften erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug im Straßenverkehr betrieben werden darf. Lehnt Proto Labs die Übergabe an die Transportperson aus den vorgenannten Gründen ab, gelten die Regelungen des § 6 Abs. 2 und 3 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend.

 

  1. Angemessene Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig, wenn und soweit die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung des übrigen Teils sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen.

 

  1. Sofern Proto Labs mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug gerät oder Proto Labs eine Lieferung bzw. Leistung unmöglich wird, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haftet Proto Labs im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit nur nach Maßgabe der Regelungen in § 9 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 

  1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Proto Labs, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Naturkatastrophen, Streik, Pandemien, Aussperrung, politische Unruhen oder andere unvorhergesehene Umstände gleich, die Proto Labs die rechtzeitige Lieferung oder Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem Unterlieferanten oder Dienstleister von Proto Labs eintreten. Dies gilt auch dann, wenn sich Proto Labs zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet. Proto Labs wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieses § 5 Abs. 7 auftritt. Der Kunde kann Proto Labs auffordern, innerhalb von 6 (sechs) Wochen zu erklären, ob Proto Labs im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wird. Erklärt sich Proto Labs innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

§6 Verpackung, Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme der Ware durch den Kunden

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt Proto Labs die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Auslieferung des jeweiligen Produkts an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung durch den Kunden bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Kunden auf diesen über.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kommt er darüber hinaus in Annahmeverzug, wenn Proto Labs ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, der Kunde aber eine Übernahme des jeweiligen Produkts zum genannten Termin ablehnt oder die Ware zum genannten Termin nicht abholt bzw. nicht von einer Transportperson abholen lässt.

 

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Proto Labs berechtigt, den Proto Labs hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen von ihm ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist Proto Labs zudem berechtigt, anderweitig über das Produkt zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

 

  1. Die Produkte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§7 Nutzungsrechte

 

  1. Proto Labs behält sämtliche Rechte, insbesondere das Eigentum und Urheberrecht, an allen dem Kunden ggf. zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Illustrationen, Abbildungen, Spezifikationen, Mustern etc. Der Kunde darf diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks verwenden. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von Proto Labs nicht zugänglich gemacht werden.

 

  1. Proto Labs behält darüber hinaus alle Rechte, insbesondere das Eigentum, an der/den im Rahmen der Herstellung des vertragsgegenständlichen Produkts eingesetzten Software, Werkzeugen, Formteilen, Technologien, Fertigungstechniken, Prozessen sowie sonstigen Arbeitsweisen, einschließlich des hierfür erforderlichen Know-Hows. Dies gilt insbesondere auch für solche Werkzeuge, Formteile, Technologien, etc., die speziell zur Erfüllung eines bestimmten Kundenauftrags entwickelt oder adaptiert worden sind. Der Kunde erwirbt an diesen Werkzeugen, Formteilen, Technologien, etc. keine Rechte. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kosten für die Herstellung der Werkzeuge übernimmt. Proto Labs wird speziell zur Erfüllung eines bestimmten Kundenauftrags entwickelte oder adaptierte Werkzeuge, Formteile, Technologien etc. allerdings nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Erfüllung von Aufträgen anderer Kunden einsetzen.

 

  1. Der Kunde behält alle Rechte an dem von ihm übermittelten 3D CAD Modell. Proto Labs wird dieses ausschließlich zur Herstellung des vertragsgegenständlichen Produkts verwenden. Unberührt bleibt das Recht von Proto Labs, ähnliche Produkte für andere Kunden nach Maßgabe der jeweiligen 3D CAD Modelle bzw. sonstigen Vorgaben dieser Kunden zu entwickeln.

 

§8 Dienstleistung – Spritzguss

 

  1. Alle Angebote von Proto Labs mit Bezug auf kundenspezifische Werkzeuge ermöglichen dem Kunden die Auswahl zu Werkzeugeigentum und Lebensdauer der Form (garantierte Ausbringungsmenge). Je nach Auswahl ergeben sich nachfolgende Angebotsvarianten.

 

Im Falle eines Angebots mit Auswahl zur Lebensdauer der Form “Begrenzt”, was mit dem Service Level “Prototypen” gleichzusetzen ist, verbleibt das Eigentum am kundenspezifischen Werkzeug und den damit verbundenen Komponenten bei Proto Labs. Proto Labs wird speziell zur Erfüllung eines bestimmten Kundenauftrags entwickelte oder adaptierte Werkzeuge dieser Kategorie, Formteile, Technologien etc. allerdings nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Erfüllung von Aufträgen anderer Kunden einsetzen. Proto Labs garantiert je Werkzeug dieser Kategorie eine Ausbringungsmenge von 2.000 Teilen vorbehaltlich der Vorhaltung des Werkzeuges und der Herstellung der Teile durch Proto Labs. Gemäß der Proto Labs Einlagerungsrichtlinien für Werkzeuge dieser Kategorie ersetzt oder repariert Proto Labs falls notwendig nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das Werkzeug zur Realisierung der garantierten Ausbringungsmenge von 2.000 Teilen. Werkzeuge dieser Kategorie können nach achtzehn (18) Monaten der Inaktivität – kein Bezug von Teilen innerhalb dieses Zeitraums vom Zeitpunkt der letzten Auslieferung gemessen – ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen von Proto Labs vernichtet werden. Die garantierte Ausbringungsmenge gilt nicht, soweit der Kunde den Fertigungsempfehlungen von Proto Labs nicht folgt und explizit die Fertigung nach eigenen Ermessen beauftragt.

 

Im Falle eines Angebots mit der Auswahl zur Lebensdauer der Form “Unbegrenzt”, was mit dem Service Level “On-Demand-Manufacturing” gleichzusetzen ist, geht das Eigentum am Werkzeug nach vollständigen Erhalt der Zahlung an den Kunden über. Hiervon ausgenommen sind speziell zur Erfüllung des Kundenauftrags durch Proto Labs entwickelte oder adaptierte (wiederverwendbare) verbundene Komponenten und Technologien die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Das Werkzeug verbleibt in Besitz von Proto Labs. Proto Labs garantiert je Werkzeug dieser Kategorie eine unlimitierte Teileausbringungsmenge vorbehaltlich der Vorhaltung des Werkzeuges durch Proto Labs und der Herstellung der Teile durch Proto Labs. Gemäß der Proto Labs Einlagerungsrichtlinien für Werkzeuge dieser Kategorie ersetzt oder repariert Proto Labs falls notwendig nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das Werkzeug zur Realisierung der umlimitierten Ausbringungsmenge. Werkzeuge dieser Kategorie können nach sechsundreißig (36) Monaten der Inaktivität – kein Bezug von Teilen innerhalb dieses Zeitraums vom Zeitpunkt der letzten Auslieferung gemessen – ohne vorherige Ankündigung nach Proto Labs Ermessen vernichtet warden. Die garantierte Ausbringungsmenge gilt nicht, soweit der Kunde den Fertigungsempfehlungen von Proto Labs nicht folgt und explizit die Fertigung nach eigenen Ermessen beauftragt.

 

Zur näheren Erläuterung und im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich “kundenspezifische Werkzeuge” auf spezifisch für den Kunden entwickelte und für die Herstellung von Spritzgussteilen geeignete Werkzeuge und Formen wie eine A-Seite (Kavität), Formplatte oder Formeinsatz, eine B-Seite (Kavität), Formplatte oder Formeinsatz, Konturaufsätze für Schieber und falls zutreffend Schieber und Einsätze/Formkerne.

“Verbundene Komponenten” bezieht sich auf alle von Proto Labs entwickelten proprietären (wiederverwendbare) Komponenten wie Werkzeugaufnahmen, B-Seite (Kavität) Führung, Werkzeugversäulung, Aufnahmevorrichtungen, Schieberführungen und Stifte, Temperierungsvorrichtungen, Schwenkarme, Vorrichtungen zum Rüsten der Werkzeuge, Angussbuchsen, Werkzeugschlösser, einstellbare Auswerfer, Auswerferplatten, angepasste Auswerfer, etc., die zur Herstellung des kundenspezifischen Werkzeuges benötigt werden. Aufgrund der Proto Labs spezifischen Herstellungsprozesse sind kundenspezifische Werkzeuge grundsätzlich nicht mit anderen Fertigungsmaschinen kompatibel und daher nicht übertragbar auf konzernfremde Fertigungsstandorte.

 

  1. Serviceversprechen - beschleunigte Fertigung. Bei Auswahl einer beschleunigten Fertigung garantiert Proto Labs die termingerechte Zustellung gemäß des auf dem Proto Labs Webportal ausgewiesenen und schriftlich bestätigten Termins. Bei Nichteinhaltung der beschleunigten Fertigung schreibt Proto Labs dem Kunden anteilsmäßig die Differenz des Betrages der für die beschleunigte Fertigung zum Tragen kommt gut.

 

Beispiel: Kunde wählt beschleunigte Fertigung in 5 Werktagen, tatsächliche Fertigung und Lieferung erfolgt in 7 Werktagen. Proto Labs erstattet die Differenz des Betrags der für die beschleunigten Fertigung und Zustellung in 7 Werktagen gegenüber der beschleunigten Fertigung und Zustellung in 5 Werktagen zum Tragen kommt.

 

Dieses Serviceversprechen findet keine Anwendung auf Standardlieferzeiten, Projekte und/oder Bestellungen die nach besten Bemühen angenommen worden sind sowie bei eingeschränkter Verfügbarkeit dieser Dienstleistung.

 

§9 Gewährleistung

 

  1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In diesem Fall muss der Kunde jedwede Mängelrüge Proto Labs gegenüber schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erklären, damit Proto Labs eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist. Insbesondere hat der Kunde hierzu die gelieferte Ware unmittelbar nach Eintreffen auf Transportschäden zu untersuchen und hierbei festgestellte Schäden schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken, diese Rüge von der Transportperson gegenzeichnen zu lassen sowie Proto Labs hierüber schriftlich zu informieren.

 

  1. Proto Labs übernimmt keine Verantwortung für das Design oder die Geeignetheit des von dem Kunden gewünschten Produkts zu einem bestimmten Zweck. Die Designverantwortung wie auch das Verwendungsrisiko liegen ausschließlich beim Kunden. Insbesondere ist Proto Labs nicht dazu verpflichtet, die von dem Kunden übermittelten 3D CAD-Modelle oder sonstigen Daten und Angaben des Kunden im Hinblick auf das zu fertigende Produkt auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Geeignetheit der von dem Kunden ausgewählten Materialien für das Produkt.

 

Proto Labs übernimmt des Weiteren keine Verantwortung für die Mangelfreiheit und Geeignetheit von seitens des Kunden beigestellter Materialien für die Herstellung des gewünschten Produkts. Insbesondere ist Proto Labs nicht dazu verpflichtet, vom Kunden beigestellte Materialien auf etwaige Mangelhaftigkeit zu untersuchen.

 

Proto Labs übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung dafür, dass das Produkt in der von dem Kunden gewünschten Form, einschließlich dessen Material, etwaige, im Einzelfall einschlägige regulatorische Anforderungen erfüllt bzw. marktfähig ist.

 

Proto Labs übernimmt schließlich ebenfalls keine Verantwortung dafür, dass das nach dem 3D CAD Modell bzw. sonstigen Vorgaben des Kunden hergestellte Produkt Rechte Dritter, insbesondere geistigen Eigentumsrechte wie Urheber-, Patent-, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt.

 

  1. Soweit ein Mangel des Produkts vorliegt, ist Proto Labs nach eigener Wahl – für den Fall, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist: nach Wahl des Kunden – zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei hat Proto Labs die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des Gesetzes zu tragen.

 

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und macht der Kunde im Zusammenhang mit der Nacherfüllung berechtigterweise Kosten gegen Proto Labs geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche des Kunden insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass das jeweilige Produkt auf Veranlassung des Kunden an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde, so sind die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.


Eine Ersatzlieferung durch Proto Labs setzt schließlich voraus, dass der Käufer das mangelhafte Produkt Zug-um-Zug an Proto Labs zurückgewährt und – soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist – Wertersatz für gezogene Nutzungen leistet.

 

  1. Ist Proto Labs zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verweigert Proto Labs diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Proto Labs zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gründen endgültig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle eines Rücktritts ist Proto Labs zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nur Zug-um-Zug gegen Rückgewähr des mangelhaften Produkts und Zahlung von Wertersatz für gezogene Nutzungen seitens des Kunden verpflichtet.

 

  1. Das Rücktrittsrecht des Kunden bei Mängeln der Ware ist ausgeschlossen in den Fällen, in denen der Kunde zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von Proto Labs zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat. Der Kunde ist bei Lieferung mangelhafter Produkte oder bei Teillieferungen zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der Regelungen im nachfolgenden § 10 nur dann berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat der Kunde das Produkt an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft („Verbrauchsgüterkauf“), gilt abweichend von den vorstehenden Regelungen Folgendes: Musste der Kunde das Produkt aufgrund eines Mangels, der bereits bei Gefahrübergang von Proto Labs auf den Kunden vorgelegen hat, vom Verbraucher zurücknehmen oder hat der Verbraucher infolge dessen den Kaufpreis gemindert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. In diesem Fall bedarf es der für die Mängelansprüche des Kunden wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht. Im Übrigen gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden allein nach Maßgabe des nachfolgenden § 10 zu.

 

  1. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das Produkt nach Lieferung modifiziert oder durch Dritte modifizieren lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Modifizierung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird insbesondere keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

 

  • unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch;
  • ungeeignete Betriebsbedingungen;
  • fehlerhafte Installation, Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden oder Dritte.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Produkts ein Jahr ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Produkts hiervon abweichend zwei Jahre ab Gefahrübergang.


Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat er das Produkt an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft („Verbrauchsgüterkauf“), richtet sich die Verjährung der vorgenannten Ansprüche des Kunden, welcher von dem Verbraucher wegen eines Mangels des Produkts in Anspruch genommen wird, der bereits bei Gefahrübergang von Proto Labs auf den Kunden vorgelegen hat, einschließlich des Anspruchs auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB, nach den gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

 

Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die auf Mängeln des Produkts beruhen, gilt die nachfolgende Regelung des § 10 Abs. 11.


§10 Schadensersatz

 

  1. Proto Labs haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach Maßgabe dieses § 10. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

  1. Proto Labs haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

 

  1. Darüber hinaus haftet Proto Labs

 

  • für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • für Schäden, die von ihren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurden.

 

Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

  1. Die Haftung von Proto Labs auf Schadensersatz nach dem vorstehenden Abs. 3 dieses § 10 ist auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

  1. Soweit der Kunde kein Endkunde ist, ist die Haftung von Proto Labs nach dem vorstehenden Abs. 3 dieses § 10 ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Kunde nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig – auch zu Gunsten von Proto Labs – zu vereinbaren.

 

  1. Im Rahmen der Haftung nach dem vorstehenden Abs. 3 dieses § 10 sind außerdem mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Produkts sind, nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts typischerweise zu erwarten sind.

 

  1. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Falle ausgeschlossen.

 

  1. Soweit Proto Labs technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von Proto Labs geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

  1. Der Kunde wird Proto Labs, falls er Proto Labs nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Kunde hat Proto Labs Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben.

 

  1. Die Regelung zum Ausschluss der Gewährleistung in § 9 Abs. 2 und 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt entsprechend.

 

  1. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

 

Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für solche, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne des Abs. 3 dieses § 10 der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Proto Labs verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

§11 Freistellung

 

Sollten Dritte aufgrund der Nutzung des Produkts durch den Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten gegenüber Proto Labs geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Proto Labs von allen hieraus resultierenden Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten und Aufwendungen freizustellen und Proto Labs bei der Abwehr solcher Ansprüche tatkräftig zu unterstützen. Zudem ist Proto Labs berechtigt, von dem Kunden Erstattung des Proto Labs insoweit entstandenen Schadens inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten zu verlangen.

 

§12 Vom Kunden beigestellte Materialien

 

  1. Vom Kunden vereinbarungsgemäß für die Herstellung des Produkts beizustellende Materialien hat der Kunde rechtzeitig und kostenfrei in der erforderlichen Qualität und Menge (unter Berücksichtigung hinreichender Toleranzen für Ausschüsse und Abfälle, die im Rahmen des Fertigungsprozesses anfallen können) an Proto Labs zu liefern. Proto Labs ist nicht dazu verpflichtet, Ausschüsse bzw. Abfälle gleich welcher Art des von dem Kunden beigestellten Materials an diesen zurückzugeben. Dasselbe gilt für Kleinstmengen nicht aufgebrauchten Materials des Kunden.

 

  1. Nimmt der Kunde Restmengen des von ihm beigestellten Materials trotz Aufforderung von Proto Labs nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, ist Proto Labs berechtigt, die Restmengen im eigenen Ermessen zu vernichten.

 

§13 Verbotene Zwecke

 

Der Kunde bestätigt und versichert, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte nicht dazu gedacht sind bzw. dazu dienen sollen, zu verbotenen Zwecken verwendet zu werden. Der Kunde bestätigt und versichert insbesondere, dass die von ihm übermittelten 3D CAD Modelle keine Produkte hervorbringen, die unter ein Waffengesetz fallen bzw. als Waffe oder Teile zur Herstellung von Waffen geeignet sind.

 

§14 Eigentumsvorbehalt

 

Das jeweilige Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, das Eigentum von Proto Labs. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen von Proto Labs in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 

§15 Datenschutz


Proto Labs erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung. Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten von Kunden enthält unsere Datenschutzerklärung.

 

§16 Gerichtsstand; Erfüllungsort


Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von Proto Labs. Proto Labs ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.

 

§17 Anwendbares Recht


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

§18 Schlussbestimmungen

 

  1. Soweit diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bestimmen, dass Willenserklärungen bzw. Mitteilungen schriftlich zu erfolgen haben, wird die Schriftform auch durch Verwendung der Textform, d.h. per Telefax oder per E-Mail, gewahrt.

 

  1. Die Inhalte des jeweiligen Vertrags werden von Proto Labs gespeichert und können vom Kunden jederzeit in dessen Kunden-Account eingesehen werden.

 

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht berührt. In diesem Falle werden die Parteien die unwirksame Bestimmung in gemeinsamer Abstimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien bei Vertragsschluss gewollt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.

 

Proto Labs Rev 11-2020

Stand und letzte Aktualisierung: September 2019

DATENSCHUTZERKLÄRUNG und zugleich Information der Betroffenen gemäß Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung

Diese Datenschutzerklärung (im Folgenden kurz als „Erklärung“ bezeichnet) beschreibt, wie wir, Proto Labs Germany GmbH mit Sitz in Deutschland, und jede unserer lokalen und internationalen Tochtergesellschaften, Geschäftseinheiten und Vertriebsniederlassungen (als Gruppe, wir, uns, unser bezeichnet bzw. referenziert) von Zeit zu Zeit die personenbezogenen Daten von natürlichen Personen (als „Nutzer“ bezeichnet und als „Sie“ bzw. „Ihr/e/n“ referenziert) nutzen, die mit uns Kontakt aufnehmen oder unsere Websites, Services, Programme, Inhalte und damit verbundene Funktionen (zusammen als „Services“ bezeichnet) nutzen oder uns auf Fachmessen, Veranstaltungen oder an unseren Standorten besuchen.

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Diese Fassung unserer Datenschutzerklärung wurde im Mai 2018 herausgegeben (aktualisiert Sept. 2019).

Was sind personenbezogene Daten?

„Personenbezogene Daten“ bedeutet Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, die als „betroffene Person“ bezeichnet wird und direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Dabei kann es sich um Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Standortdaten, Cookies, Anrufaufzeichnungen und ähnliche Informationen handeln. Dazu können auch „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ wie Rasse, ethnische Abstammung, politische Meinung, Religion oder Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, die Verarbeitung genetischer Daten, biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer betroffenen Person, Daten über den Gesundheitszustand oder über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person gehören.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir können die folgenden personenbezogenen Daten verarbeiten:

• Von Ihnen bereitgestellte Informationen. Sie können uns Informationen zu Ihrer Person geben, indem Sie Formulare wie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen, unsere Services abonnieren, ein Angebot anfordern, ein Produkt bestellen, an einem Wettbewerb teilnehmen, auf eine Werbekampagne reagieren, an einer Umfrage teilnehmen, sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben, Informationen hochladen oder per E-Mail, Telefon oder auf anderem Weg mit uns in Kontakt treten. Diese Informationen können Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Rechnungsadresse, Versandadresse, Telefonnummer, Ihre Stelle und Ihren Arbeitsplatz, Zahlungsinformationen, den Inhalt von E-Mails, die Sie uns senden, und ähnliche Informationen umfassen.

• Informationen über andere. Sie können uns auch personenbezogene Daten über Dritte übermitteln, zum Beispiel über Personen, mit denen Sie arbeiten, die Person, die für Ihre Bestellungen bezahlt, Ihre Bekannten, wenn Sie unseren Empfehlungsservice zum Informieren von Bekannten über unsere Produkte, Services oder Aktionen nutzen, sowie andere natürliche Personen.

• Informationen über Ihr Gerät. Im Zusammenhang mit jedem Ihrer Besuche unserer Website können wir technische Daten zu Ihrem Gerät wie IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Zeitzoneneinstellung, Internetadresse der Website, von der aus Sie direkt mit unserer Website verlinkt wurden, URL, Clickstream-Daten, Informationen zur Interaktion mit der Seite (z. B. Scrollen, Klicks, Cursorpositionen) und Methoden zum Verlassen der Seite erfassen.

• Informationen aus Drittquellen. Dies kann Informationen von Kreditauskunfteien, Speditionen, unseren Dienstleistern und anderen Dritten einschließen.
Sie sind nicht generell dazu verpflichtet, diese Informationen zu geben, aber ohne diese Informationen sind wir u. U. nicht in der Lage, Ihnen manche unserer Services zu erbringen. Wir können Informationen von einer Kreditauskunftei verlangen, bevor wir einen Servicevertrag mit Ihnen abschließen. Manche personenbezogenen Daten sind zwingend erforderlich, damit wir unsere Sorgfaltspflicht (Due Diligence) gegenüber Kunden erfüllen können, bevor wir die Services erbringen.
Informationen über Dritte dürfen nur gegeben werden, wenn Sie über eine nachweisbare Erlaubnis zur Weitergabe dieser Daten verfügen oder wenn diese Informationen öffentlich zugänglich sind.

Wir gehen davon aus, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen genau, vollständig und aktuell sind, und Sie verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass dies der Fall ist.
Wie verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur im Einklang mit dem geltenden Recht und zu folgenden Zwecken:
a. Beantwortung Ihrer Fragen, Anfragen und anderen Mitteilungen,
b. Erbringung der Services einschließlich unserer Website und verwandter Funktionen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Abonnements und anderer Services,
c. Befähigung von Lieferanten und Dienstleistern zur Ausführung bestimmter Funktionen zur Bereitstellung der Services in unserem Namen, einschließlich von Webhosting, Datenspeicherung, Identitätsüberprüfung, technischen, logistischen und anderen Funktionen, sofern zutreffend,
d. Ermöglichung der Nutzung von Funktionen auf unserer Website durch Sie, wenn Sie sich für deren Nutzung entscheiden,
e. Übermittlung personalisierter Marketingmitteilungen an Sie, soweit gesetzlich erlaubt oder von Ihnen angefordert. Sie haben das Recht, diese Mitteilungen abzubestellen, indem Sie eine E-Mail senden an: [email protected]
f. Übertragung von personalisiertem Werbematerial auf Ihre Geräte, welches auf Ihren Interessen basiert, und zwar im Einklang mit unserer unten stehenden Cookie-Erklärung. Sie haben wie weiter unten dargelegt das Recht, Cookies zu deaktivieren.
g. Veröffentlichung von Marketingmaterialen wie zum Beispiel Erfahrungsberichte von Benutzern. Wenn Sie die Entfernung Ihres Erfahrungsbericht beantragen möchten, senden Sie eine E-Mail an: [email protected];
h. Durchführung von Wettbewerben, wie zum Beispiel unseren „Cool Idea Award“. Zu Ihren Einsendung und Ihre personenbezogenen Daten haben Mitglieder unserer „Cool Idea“-Jury und befugte Mitarbeiter Zugang.
i. Ihre Verbindung mit Funktionen von Dritten, zum Beispiel Social Media. Unsere Websites können Funktionen Social-Media-Funktionen enthalten, wie z.B. den „Gefällt mir“-Button von Facebook oder andere Funktionen, wie den „Teilen“-Button. Diese Funktionen erfassen möglicherweise Ihre IP-Adresse oder die Seite, die Sie auf unserer Website besuchen, und können Cookies setzen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Funktionen zu ermöglichen. Ihre Interaktionen mit diesen Funktionen fallen unter die Datenschutzerklärung des bereitstellenden Unternehmens.
j. Kontaktaufnahme mit Dritten, zum Beispiel Senden einer einmaligen Einladung an eine von Ihnen genannte Person
k. Gewährleistung der Sicherheit unseres Unternehmens und Verhinderung und Erkennung von Betrug
l. Verwaltung unseres Geschäfts, einschließlich Bearbeitung von Reklamationen, Behebung von Fehlern auf unserer Website, Datenanalyse, Qualitätskontrolle, Mitarbeiterschulung, Testen neuer Funktionen, Recherche, statistischen Zwecken und Umfragen
m. Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Services und
n. Einhaltung der geltenden Gesetze, indem wir u. a. einer rechtmäßigen Aufforderung durch ein Gericht oder eine Aufsichtsbehörde nachkommen.
Die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung personenbezogener Daten zu den oben beschriebenen Zwecken durch uns schließen in der Regel Folgendes ein:

• Verarbeitung, die erforderlich ist, um einen Vertrag zu erfüllen, der zwischen uns und Ihnen oder anderen betroffenen Personen besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Verarbeitung zu den in Absatz a), b), c) d) und j) dargelegten Zwecken;

• Ihre Einwilligung, zum Beispiel zur Verarbeitung zu den in Absatz e), f), g) h) und j) dargelegten Zwecken,

• Verarbeitung, die im Rahmen unserer berechtigten Interessen oder derjenigen eines Dritten erforderlich ist, wie zum Beispiel die in Absatz a), b), c), d), g), i), j), k), l) und m) beschriebene Verarbeitung. Diese erfolgt auf der Basis unserer berechtigten Interessen, um zu gewährleisten, dass Services ordnungsgemäß erbracht werden, und zur Gewährleistung der Sicherheit unseres Unternehmens und unserer Nutzer und für die ordnungsgemäße Verwaltung und Weiterentwicklung unseres Geschäfts;

• Verarbeitung, die zur Einhaltung einer für uns geltenden gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, zum Beispiel die Verarbeitung zu den in Absatz n) beschriebenen Zwecken, und

• sonstige geltende Rechtsgrundlagen.

Cookie-Erklärung

Was sind eigentlich Cookies? Um die in dieser Erklärung beschriebenen Informationen einschließlich von personenbezogenen Daten zu erfassen, können wir auf unserer Website Cookies und ähnliche Methoden verwenden. Ein Cookie ist ein kleines Informationspaket, das an Ihren Browser übermittelt und auf der Festplatte Ihres Computers, auf Ihrem Mobiltelefon oder auf einem anderen Gerät gespeichert wird. Es gibt First-Party-Cookies, die von der besuchten Website auf dem Gerät des Nutzers platziert werden, und Third-Party-Cookies, die von Dritten, z. B. von Google, über die Website auf Ihrem Gerät platziert werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.allaboutcookies.org.

Auf unserer Website verwendete Cookies. Wir können zum Beispiel folgende Cookies auf unserer Website verwenden:
• Unbedingt notwendige Cookies. Diese Cookies werden benötigt, damit Sie auf unserer Website navigieren und ihre Funktionen verwenden können. Ohne diese Cookies können von Ihnen angeforderte Services nicht bereitgestellt werden. Sie werden beim Schließen des Browsers gelöscht. Dies sind First-Party-Cookies.

• Leistungs-Cookies. Mit diesen Cookies werden Informationen in anonymer Form darüber erfasst, wie Besucher unsere Website nutzen. Mithilfe dieser Cookies können wir die Anzahl der Besucher erkennen und sie zählen und sehen, wie Besucher in unserer Website navigieren und von welchen ungefähren Regionen aus sie unsere Website besuchen. Dies sind First-Party-Cookies. So verwendet diese Website zum Beispiel Google Analytics, um zu analysieren, wie Benutzer die Website nutzen. Die von dem Cookie generierten Informationen über die Nutzung der Website durch Sie (einschließlich der IP-Adresse) werden an Google übermittelt. Diese Informationen werden dann genutzt, um die Verwendung der Website durch die Nutzer auszuwerten und Statistiken über die Website-Aktivitäten für die Gruppe zu erstellen.

• Funktions-Cookies. Diese Cookies erlauben es unserer Website, die von Ihnen gewählten Optionen zu speichern (wie z. B. Ihren Benutzernamen, Ihre Sprache oder Ihre Region, falls zutreffend) und verbesserte, personalisierte Funktionen bereitzustellen. Die von diesen Cookies erfassten Daten können anonymisiert werden. Diese Cookies sind nicht in der Lage, Ihre Surfaktivitäten auf anderen Websites aufzuzeichnen. Dies sind First-Party-Cookies.

• Zielgruppen- oder Werbe-Cookies. Diese Cookies erlauben es uns und unseren Werbern, Ihnen Informationen zu übermitteln, die für Sie und Ihre Interessen besonders relevant sind. Sie dienen auch dazu, einzuschränken, wie oft Sie eine Werbeanzeige sehen, und helfen bei der Messung der Effektivität von Werbekampagnen. In diesen Cookies wird gespeichert, dass Sie unsere Website besucht haben, und sie können uns bei der Erstellung Ihres Profils helfen. Hierbei handelt es sich um dauerhafte Cookies, die auf Ihrem Gerät verbleiben, bis ihr Ablaufdatum erreicht ist oder sie vor Ablauf manuell gelöscht werden.

• Social-Media-Cookies. Diese Cookies dienen zur Verbindung mit Social-Media-Netzwerken wie Facebook, Twitter, LinkedIn und Google+. Hierbei handelt es sich um dauerhafte Cookies, die auf Ihrem Gerät verbleiben, bis ihr Ablaufdatum erreicht ist oder sie vor Ablauf manuell gelöscht werden.

• Von Zeit zu Zeit auch andere Cookies und ähnliche Techniken.
Wir können Informationen aus derartigen Cookies und Techniken mit Informationen über Sie aus anderen Quellen kombinieren.
Einwilligung zu und Ablehnung von Cookies. Wenn Sie unsere Services nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät platzieren. Die meisten Internetbrowser akzeptieren Cookies automatisch. Wenn Sie (oder ein anderer Nutzer Ihres Geräts) jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt Ihre Einwilligung zurückziehen möchten, können Sie in Ihren Browsereinstellungen auswählen, ob Sie Cookies akzeptieren oder ablehnen. Wie Sie Cookies für Ihren Browser deaktivieren, erfahren Sie hier. Wenn Sie Cookies ablehnen, können Sie u. U. nicht alle interaktiven Funktionen unserer Website, unserer Plattformen und unserer Services uneingeschränkt nutzen.
Sie können die Platzierung von Third-Party-Cookies ablehnen, indem Sie auf http://www.youronlinechoices.com/uk die entsprechenden Optionen auswählen.

Offenlegung personenbezogener Daten

Es gibt Fälle, in denen wir personenbezogene Daten Dritten offenlegen möchten oder dazu gezwungen sind. Eine solche Offenlegung kann erfolgen gegenüber:
• Unternehmen unserer Gruppe auf der ganzen Welt, einschließlich in der EU, den USA, in Japan und anderswo,

• unseren Lieferanten und Dienstleistern zur Ermöglichung der Erbringung der Services. Dazu gehören beispielsweise Webhosting, Identitätsüberprüfung (Überprüfung Ihrer Identität anhand von öffentlichen Datenbanken), Kundenservice, Stellenportal, Zahlungsplattform, Analysen, Beratung. Dies kann z. B. zur Sicherstellung der Sicherheit oder Integrität unseres Unternehmens, einschließlich unsere Datenbanken und Systeme, oder aus Gründen der Betriebskontinuität erfolgen.

• vorbehaltlich der entsprechenden Rechtsgrundlage, z. B. Einwilligung, unseren Werbe- und Marketingpartnern, die es uns z. B. ermöglichen, personalisierte Werbeanzeigen an Ihre Geräte zu übermitteln, oder die per Post, E-Mail, Telefon, SMS oder auf anderen Wegen mit Ihnen Kontakt aufnehmen können,

• Zahlern, z. B. Arbeit- oder Auftraggebern, die für unsere Produkte und Services zahlen,

• Nachfolgern oder juristischen Personen, die Partner sind, auf zeitweiliger oder dauerhafter Basis, zum Zweck eines Joint Ventures, einer Zusammenarbeit, einer Finanzierung, eines Verkaufs, eines Zusammenschlusses, einer Umstrukturierung, einer Änderung der Rechtsform, einer Auflösung oder eines ähnlichen Ereignisses im Zusammenhang mit unserem Unternehmen. Im Fall eines Zusammenschlusses oder Verkaufs werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft an ein Nachfolgeunternehmen transferiert.

• Behörden, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, und

• anderen Dritten, sofern Sie Ihre Einwilligung gegeben haben.

Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in andere Länder

Wir können Ihre personenbezogenen Daten an Dritte in Ländern außerhalb des Landes übermitteln, in dem die personenbezogenen Daten ursprünglich zur Weiterbearbeitung im Einklang mit den oben dargelegten Zwecken erfasst wurden. Insbesondere können Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unserer Unternehmensgruppe in die USA und andere Länder übermittelt werden. Wo dies der Fall ist, werden wir dafür sorgen, dass entsprechende Übermittlungsmechanismen wie z. B. Standardvertragsklauseln bestehen, damit ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist.
Wenn wir personenbezogene Daten an private Organisationen im Ausland wie z. B. unsere Lieferanten und Dienstleister übermitteln, werden wir im Einklang mit geltendem Recht dafür sorgen, dass Ihre Rechte auf Schutz der Privatsphäre durch geeignete technische, organisatorische, vertragliche oder andere rechtmäßige Mittel wie z. B. Standardvertragsklauseln angemessen geschützt werden. Eine Beschreibung der Schutzvorkehrungen für diese Fälle können Sie bei uns anfordern.

Aufbewahrung personenbezogener Daten

Wir bewahren personenbezogene Daten so lange auf, wie es zu den oben aufgeführten Zwecken erforderlich ist, oder auch länger, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen über die geltenden Aufbewahrungszeiträume erhalten Sie auf Anfrage von uns.
Wir dürfen Ihre personenbezogenen Daten in anonymisierter Form, in der sie nicht mehr auf Sie verweisen, zeitlich unbegrenzt zu statistischen Zwecken aufbewahren, soweit wir ein rechtmäßiges Interesse daran haben.

Sicherheit personenbezogener Daten

Wir werden mithilfe geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen versuchen, unbefugten Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören Verschlüsselungssoftware, Firewalls und die Verwendung von Secure Socket Layer-(SSL-)Protokollen. Wir bieten einen Überprüfungsprozess in zwei Schritten an, wenn Sie auf Ihren Online-Account zugreifen.
Beachten Sie jedoch, dass die Übertragung von Daten über das Internet nie hundertprozentig sicher ist. Zwar können wir uns bemühen, unsere eigenen Systeme abzusichern, wir haben jedoch keinen Einfluss auf das Internet insgesamt und können daher die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung von und zu unserer Website nicht gewährleisten.

Wenn Sie ein Kennwort oder einen Verifizierungslink erstellt oder erhalten haben, das bzw. der Ihnen den Zugriff auf bestimmte Teile unserer Website oder ihres Inhalts ermöglicht, sind Sie selbst dafür verantwortlich, diese Informationen geheim zu halten. Wir bitten Sie darum, diese Informationen niemandem mitzuteilen.

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen können im Zusammenhang mit ihren personenbezogenen Daten zahlreiche Rechte haben. Weitere Informationen über Ihre Rechte auf Datenschutz finden Sie auf der Website des ICO.

• Auskunftsrecht. Betroffene Personen können schriftlich Kopien ihrer personenbezogenen Daten anfordern. Die Erfüllung derartiger Anfragen unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen und Ausnahmen und erfolgt vorbehaltlich der Rechte anderer natürlicher Personen. Aus jeder Anfrage muss klar hervorgehen, dass es sich um ein Auskunftsbegehren handelt. Möglicherweise müssen Sie auch einen Identitätsnachweis erbringen und eine gesetzlich zulässige Zahlung leisten, wo zutreffend.

• Recht auf Berichtigung. Betroffene Personen können uns auffordern, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu korrigieren.

• Recht auf Widerruf der Einwilligung. Betroffene Personen können ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die auf ihrer zuvor gegebenen Einwilligung beruht, jederzeit zurückziehen. Ein solcher Widerruf wirkt sich nicht auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus, die auf der vorangegangenen Einwilligung basiert.

• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung einschließlich von automatisierter Verarbeitung und Profilerstellung. Eine Profilerstellung kann zu Geschäftsverwaltungszwecken durchgeführt werden, zum Beispiel zur Überwachung von Trends bei Nutzerbesuchen unserer Website und zur Übermittlung von relevantem Werbematerials an die Geräte der Nutzer. Wir werden berechtigten Widersprüchen stattgeben, sofern wir keinen zwingenden, vorrangigen und rechtmäßigen Grund für die Fortsetzung unserer Verarbeitung oder rechtmäßigen Grund für die Ablehnung eines solchen Widerspruchs haben. Wir werden jedem berechtigten Ablehnungs- oder ähnlichen Ersuchen im Zusammenhang mit Marketingmitteilungen nachkommen.

• Recht auf Löschung. Betroffene Personen können die Löschung ihrer personenbezogenen Daten durch uns anfordern. Wir werden der Anforderung nachkommen, sofern kein rechtmäßiger Grund dagegen spricht. Es ist zum Beispiel möglich, dass es einen vorrangigen rechtmäßigen Grund dafür gibt, personenbezogene Daten aufzubewahren, zum Beispiel unsere gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen.

• Einschränkung. Wir schränken unsere Verarbeitung personenbezogener Daten ein, wenn wir Anfragen von betroffenen Personen unter verschiedenen Umständen bearbeiten, sofern es keinen rechtmäßigen Grund dafür gibt, dies nicht zu tun, wie zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung, mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf ein bestimmte Art und Weise fortzufahren.

• Recht auf Datenübertragbarkeit. Unter bestimmten Umständen können betroffene Personen den Verantwortlichen auffordern, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitzustellen und diese an einen anderen Anbieter der gleichen oder ähnlicher Services zu übermitteln. Wir gehen nicht davon aus, dass dieses Recht auf unsere Services zutrifft. Jedoch werden wir insoweit, als es zutrifft, derartigen Übertragungsersuchen nachkommen. Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung an einen anderen Dienstleister keine Löschung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person bedeutet. Die Daten können zu rechtmäßigen Zwecken weiterhin aufbewahrt werden.

• Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Wir schlagen vor, dass sich betroffene Personen im Zusammenhang mit Fragen oder Beschwerden zu der Art und Weise, wie wir ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, an uns wenden. Jede betroffene Person ist jedoch berechtigt, sich direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Eine Liste von Aufsichtsbehörden finden Sie hier.

Websites von Dritten

Richtlinien für verwandte Services und Angebote von Drittparteien (z. B. YouTube und Facebook), die mit unseren Services verlinkt sind, haben ihre eigenen Datenschutzerklärungen, die über den entsprechenden Link auf der jeweiligen Website aufgerufen werden können. Da wir keinen Einfluss auf die Richtlinien oder Verfahren beteiligter Händler und anderer Dritter haben, tragen wir keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder Inhalte dieser Website. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Richtlinien durchzulesen, bevor Sie solchen Websites personenbezogene Daten bereitstellen oder Transaktionen mit ihnen abschließen.

Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte Zoll, Frachtbriefe etc.:

Im Rahmen der gesetzeskonformen Auftragsabwicklung unterliegen wir den Auflagen der AEO Zertifizierung durch die Zollbehörden. Aus diesem Grund sind wir angehalten, die vorliegenden Daten regelmässig zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist für die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unseres Hauses zunächst zu beachten, dass wir nur erforderliche personenbezogene Daten unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften zum Datenschutz weitergeben. Im Zuge der Vertragsabwicklung sind wir angehalten, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, wie Erstellung von Frachtbriefen, Zollausfuhrerklärungen und der Abschluss von Transportversicherungen.

Die Dokumente werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, i.d.R. 10 Jahre, gelöscht, bzw. vernichtet.

Handhabung von Visitenkarten

Im Rahmen der Übergabe bzw. Austausch von Visitenkarten teilen Sie uns personenbezogene Daten mit, wie Rufnummer, E-Mailadresse. Diese Angaben verwenden wir ausschliesslich, um mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Darüber hinaus leiten wir Ihnen weitere Informationen über unsere Leistungen mit. Sofern Sie keine Produkte, bzw. Leistung aus unserem Sortiment kaufen, werden wir Ihre Kontaktdaten nach 5 Jahren löschen. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung.

Angaben zu weiteren Datenverarbeitungsverfahren

Spezifische Angaben zum Bewerbungsverfahren

Betroffene Daten: Bewerbungsangaben
Verarbeitungszweck: Durchführung Bewerbungsverfahren
Kategorien von Empfängern: Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
Drittlandtransfers: Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.
Dauer Datenspeicherung: Bewerbungsdaten werden nach Mitteilung der Entscheidung in der Regel binnen sechs Monaten gelöscht, soweit nicht eine Einwilligung in eine längere Datenspeicherung vorliegt.

Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Kundendaten/Interessentendaten

Betroffene Daten: Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck: Vertragsdurchführung.
Kategorien von Empfängern: Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
Drittlandtransfers: Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.
Dauer Datenspeicherung: Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten

Betroffene Daten: Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck: Vertragsdurchführung.
Kategorien von Empfängern: Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
Drittlandtransfers: Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.
Dauer Datenspeicherung: Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Lieferantendaten

Betroffene Daten: Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck: Vertragsdurchführung.
Kategorien von Empfängern: Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
Drittlandtransfers: Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.
Dauer Datenspeicherung: Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

 

 

Die Informationen auf oder über diese Website verfügbaren Materialien sind durch US-amerikanisches und internationales Urheberrecht geschützt und urheberrechtlich geschützte Werke von Proto Labs, Ltd. Jegliche unbefugte Verwendung, Kopie, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Veränderung dieser Informationen oder Materialien kann das nationale oder internationale Markenrecht, geltende Gesetze, Patentrecht und/oder US-amerikanische oder internationale Urheberrecht verletzen und rechtliche Schritte nach sich ziehen. 

Proto Labs®, ProtoQuote®, Protomold®, FirstQuote®, Firstcut® und Fineline® sind eingetragene Warenzeichen von Proto Labs, Ltd. Alle anderen Marken, Produktnamen oder Logos von Proto Labs auf dieser Website, einschließlich Real Parts. Really Fast, sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen von Proto Labs, Ltd. Das Fehlen eines Marken- oder Produktnamens oder Logos von dieser Liste bedeutet nicht, dass Proto Labs auf ein Warenzeichen oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht in Zusammenhang mit diesem Namen oder Logo verzichtet.

Kein Inhalt dieser Website sollte als stillschweigende oder anderweitige Gewährung bzw. Duldung jeglicher Erlaubnis oder Berechtigung zur Nutzung der auf der Webseite enthaltenen Markenzeichen ohne vorherige Genehmigung durch Proto Labs Ltd. verstanden werden.

Modern Slavery Statement 2023


Impressum

Für die Inhalte verantwortlich:

Proto Labs Germany GmbH
Hermann-Oberth-Straße 21
85640 Putzbrunn
Telefon: +49 (0) 89 905002 0 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Björn Klaas, Daniel Cohn
Sitz der Gesellschaft: Putzbrunn
Handelsregister München
HRB 251598
Ust.Id-Nr. DE 305 062 987

D-U-N-S Nummer: 313518455

Weitere Niederlassungen in Deutschland:


Proto Labs Tooling GmbH
Blauänger 6
82438 Eschenlohe
Telefon: +49 (0) 8824 91033 0 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Björn Klaas, Lee Ball
Sitz der Gesellschaft: Eschenlohe
Handelsregister München
HRB 249534
Ust.Id-Nr. DE 815 834 871

D-U-N-S Nummer: 313518463


Proto Labs Germany GmbH
- Vertriebsniederlassung -
Alte-Neckarelzer-Straße 24
74821 Mosbach
Telefon +49 (0) 6261 6436 947
E-Mail: [email protected]

Die Teilnahme an dem „Cool Idea Award“-Wettbewerb der Proto Labs Ltd. (im Folgenden Protolabs), und deren Bedingungen und Durchführung werden ausschließlich durch diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen bestimmt. Durch Teilnahme an dem Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die hierin angelegten Regelungen und Bestimmungen als verbindlich an und unterwirft sich diesen vorbehaltslos.

§ 1 Allgemeines

(1) Das Programm dient der Förderung von Start-Up-Unternehmen und –Unternehmern bei der Verwirklichung von Ideen im Bereich Produktdesign, insbesondere der Entwicklung und Gestaltung von Prototypen.

(2) Der Wettbewerb richtet sich daher ausschließlich an Gewerbetreibende, welche daran interessiert sind, ihre Produktidee zu realisieren und zur Marktreife zu entwickeln.

(3) Ziel des Wettbewerbs ist es, gemeinsam mit dem Gewinner einen Prototyp seines Siegerentwurfes bei Proto Labs zu fertigen. Jegliche – auch teilweise – Barauszahlungen des Gewinnwertes sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden daher nicht statt.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Ge-werbetreibende mit Sitz innerhalb des Euro-päischen Wirtschaftsraumes (EWR, inklusive Kroatien) oder der Schweiz. Sofern es sich bei dem Gewerbetreibenden um eine Einzelperson handelt, gilt zudem ein Mindestalter von 18 Jahren als Teilnahmebedingung.

(2) Nicht zur Teilnahme berechtigt sind Mitarbeiter der Protolabs, deren Geschäftsführer, Mitglieder der Wettbewerbs-Jury, sowie deren nahe Angehörige. Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, an welchen eine der oben genannten Personen mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, sowie Zulieferer und Bestandskunden von Proto Labs. Ein Teilnahmeverbot gilt auch für Unternehmen, Geschäftsführer oder Mitarbeiter von Unternehmen der Proto Labs Gruppe und deren nahe Angehörige. Es steht Protolabs jederzeit und ohne Angabe von Gründen frei, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Regelung nach eigenem Ermessen gemäß § 8 dieser Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb zu disqualifizieren, bereits gewährte Leistungen zurückzufordern, oder/und die Gewährung von Preisen und Gewinnen zu verweigern.

§ 3 Bewerbungszeitraum

(1) Der Wettbewerb umfasst insgesamt vier quartalsweise durchgeführte Prämierungsdurchläufe innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der oder die Gewinner werden durch eine Wettbewerbs-Jury (Jury) mit einem Hauptjuror bei insgesamt mindestens 3 Juroren bestimmt, wobei im Falle von Stimmengleichheit die Stimme des Hauptjurors maßgeblich ist. Zu jeder Prämierung werden ausschließlich die Beiträge zugelassen, welche innerhalb des entsprechenden Die aktuellen Termine finden Sie auf der Website. Es gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei Protolabs.

(2) Jeder Beitrag darf insgesamt nur einmal während der einjährigen Wettbewerbsdauer einen Preis erhalten. Es können pro Teilnehmer bis zu vier unterschiedliche Beiträge eingereicht werden, welche sich in Art und Ausführung wesentlich von den anderen eingereichten Beiträgen des Teilnehmers unterscheiden müssen. Ob ein Beitrag wesentlich unterschiedlich von einem zuvor eingereichten ist, entscheidet Protolabs nach eigenem Ermessen. Die Entscheidung ist endgültig und bedarf keiner Begründung. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Zulassung des Beitrags oder Neubeurteilung durch Dritte wird nicht begründet.

(3) Es steht im alleinigen Ermessen von Protolabs, nicht ordnungsgemäß, nicht fristgerecht oder wiederholt eingereichte bereits prämierte Beiträge vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. Einer Begründung, sowohl für einen Ausschluss als auch für eine Zulassung des Beitrages durch Proto Labs bedarf es hierbei nicht. Protolabs kann insbesondere Beiträge, welche bereits vor dem offiziellen Beginn des Wettbewerbs und damit vor Beginn der Quartalsfristen eingereicht werden, im ersten Beurteilungsquartal zurückweisen oder berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Wettbewerb besteht gleichwohl auch in diesem Falle nicht.

§ 4 Teilnahme

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Einreichplattform (https://protolabs.submittable.com/submit). Für eine Teilnahme muss der Teilnehmer alle dort geforderten Unterlagen in dem dort festgelegten Format und Verfahren elektronisch an Proto Labs übertragen und die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten Bedingungen akzeptieren, sowie vollständig und rechtzeitig erfüllen. Bewerbungen, welche auf anderem Wege an Protolabs übersandt werden, insbesondere via E-Mail oder im Postversand, kann Proto Labs ohne Begründung und Benachrichtigung des Einsenders von der Teilnahme ausschließen.

(2) Protolabs haftet nicht für fehlerhafte Übertragungen, sei es durch Übertragungsfehler im elektronischen Verkehr oder Fehlfunktionen in den beteiligten Endgeräten. Der Nachweis der Sendung eines Beitrages gilt nicht als Nachweis eines fehlerfreien Empfangs durch Proto Labs.

(3) Andere als individuelle Einzelbewerbungen, insbesondere Masseneinsendungen, automatisierte Einsendungen durch eine Software, Makros oder andere automatisierte Verfahren sind unzulässig und führen jedenfalls zur Disqualifikation des Teilnehmers für die gesamte Dauer des Wettbewerbs. § 8 findet entsprechende Anwendung.

(4) Handelt es sich bei dem Teilnehmer um eine juristische Person, so sichert der Einsender Protolabs zu, dass er zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist. Zu einer Überprüfung dieser Angabe ist Protolabs nicht verpflichtet. Der Einsender übernimmt zudem gegenüber Proto Labs die persönliche, unmittelbare und unbegrenzte Haftung für die Richtigkeit seiner Angabe. Er wird Proto Labs für alle Kosten und Ausgaben entschädigen, die Protolabs aus einer Nichtberechtigung des Einsenders entstehen. Ein Verstoß gegen diesen § 4 Abs. 4 berechtigt Proto Labs zur Disqualifikation des Einsenders nach § 8. Die Einsendung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht begründet zudem auch bei nachträglicher Genehmigung durch den Vertretenen nicht dessen Teilnahme am Wettbewerb.

§ 5 Anforderungen an die Beiträge

(1) Das Design des Beitrages muss so beschaffen sein, dass es für 3D-Drucker, CNC-Werkzeugmaschinen oder Spritzgussverfahren geeignet ist.

(2) Der Beitrag muss in Form eines 3D-CAD-Modells erfolgen und die auf der Bewerbungs-Internetseite genannten Upload-Voraussetzungen erfüllen.

(3) Alle Design-Spezifikationen müssen in deutscher, französisch, italienisch oder englischer Sprache erfolgen.

(4) Alle Maßangaben sind im metrischen System anzugeben.

(5) Der Beitrag muss einen vollständig eigenständigen Entwurf des Teilnehmers darstellen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Entwurf allein der geistigen Schöpfungskraft des Teilnehmers entspringt, keine Kopie oder Imitation darstellt und nicht in der Modifikation, Verbesserung oder Erweiterung des Werkes eines Dritten besteht.

(6) Der Teilnehmer erklärt mit Einreichung seines Beitrages, dass dieser keine Rechte Dritter berührt, einschränkt oder verletzt, insbesondere keine Urheber-, Muster-, Marken- oder sonstige Schutzrechte. Der Beitrag darf zu seiner Verwirklichung, Nutzung, Herstellung oder sonstigen Verwendung nicht der Zustimmung Dritter bedürfen, sofern eine Zustimmung für die Durchführung des Wettbewerbs und die Verwirklichung des Gewinns erforderlich wäre.

(7) Der Teilnehmerbeitrag darf nicht, auch nicht in Teilen, Gegenstand einer bestehenden oder zu erwartenden gerichtlicher Auseinandersetzung sein.

(8) Beiträge, welche bereits bei anderen Wettbewerben prämiert oder in anderer Weise publiziert wurden sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Beiträge, welche im Rahmen oder mit Unterstützung einer öffentlichen Förderung entwickelt wurden.

(9) Ausgeschlossen sind zudem Beiträge, welche geeignet sind, eine Gefahrenquelle für die physische oder psychische Gesundheit der Mitarbeiter von Protolabs oder Dritten darzustellen, oder den moralischen Ansprüchen von Protolabs nicht genügen. Dies sind insbesondere Waffen, generell zur Tötung oder Verwundung von Lebewesen bestimmte oder geeignete Vorrichtungen, potentiell beleidigende Designs sowie solche mit sexuellem Inhalt oder Verwendungszweck. Dies bezieht sich sowohl auf vollständige Entwürfe wie auf bloße, auch in ihrer Bedeutung für den Gesamtentwurf untergeordnete Teile hiervon.

(10) Die Beurteilung, ob ein Beitrag die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, liegt im alleinigen Ermessen von Protolabs.

(11) Der Teilnehmer stellt Protolabs und alle Unternehmen der Protolabs Gruppe, sowie deren Mitarbeiter, von sämtlichen Forderungen, Kosten oder Ansprüchen Dritter frei, soweit diese aus Verletzungen der in diesem § 5 genannten Anforderungen an die Beiträge entstehen. Soweit Protolabs oder Unternehmen der Protolabs Gruppe durch eine Inanspruchnahme Dritter zur Abwehr notwendige Kosten oder Auslagen entstehen, wird der Teilnehmer diese bei Nachweis ebenfalls erstatten.

§ 6 Auswahl/ Pflichten des Gewinners

(1) Jeder Beitrag, der die Teilnahmebedingungen erfüllt, wird durch die Jury bewertet. Ein Recht auf Einsichtnahme oder Anfechtung der Wertung der Jury besteht nicht. Die Auswahlkriterien, welche zur Prämierung der Sieger führen, liegen im alleinigen Ermessen von Protolabs.

(2) Jegliche Kosten, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung des Beitrages entstehen, sind durch den Teilnehmer zu tragen. Eine Erstattung durch Protolabs findet nicht statt, unabhängig vom Erfolg der Teilnahme.

(3) Protolabs ist berechtigt, während und nach Abschluss des Wettbewerbs Fragen an den Teilnehmer zu richten, welche sich auf die Spezifikationen und Details des Entwurfes beziehen, soweit diese für eine Beurteilung des Entwurfes und/oder Fertigung eines Prototyps erforderlich sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Anfragen vollständig und nach bestem Wissen zu beantworten. Sind die Angaben des Teilnehmers trotz Anfrage durch Proto Labs unvollständig, fehlerhaft oder auf andere Weise geeignet, eine Beurteilung des Beitrags oder die Herstellung eines Prototypen durch Protolabs unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren, ist Protolabs berechtigt, den Beitrag auch nachträglich nach § 8 vom Wettbewerb auszuschließen. Protolabs ist hingegen nicht verpflichtet, den Entwurf selbst zu korrigieren oder zu ergänzen, um dessen Beurteilung oder Fertigung zu ermöglichen.

(4) Prämierung und Erhalt des Preises erfolgen nur bei Einhaltung aller durch diese Allgemeinen Teilnahmebestimmungen vorgegebenen Regelungen durch den Teilnehmer. Die Gewährung eines Preises durch Protolabs stellt kein Präjudiz für die ordnungsgemäße Erfüllung der Teilnahmebedingungen dar. Insbesondere ist auch nach Gewährung eines Preises eine nachträgliche Disqualifikation wegen Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen möglich.

(5) Sofern der Gewinn bei dem Teilnehmer der Besteuerung oder anderer öffentlicher Abgaben unterliegt, sind diese, soweit gesetzlich zulässig, durch den Teilnehmer zu tragen. Eine Erstattung in jedweder Form durch Protolabs findet nicht statt.

§ 7 Benachrichtigung der Gewinner

(1) Der Gewinner wird persönlich, via Telefon, Post oder E-Mail von seinem Gewinn benachrichtigt. Die Wahl der Art der Benachrichtigung steht im alleinigen Ermessen von Protolabs.

(2) Protolabs übernimmt keine Haftung für den Erhalt der Benachrichtigung durch den Gewinner. Es besteht keine Verpflichtung von Protolabs, bei fehlgeschlagener Benachrichtigung diese auf demselben oder einem anderen Wege zu wiederholen, sofern der Fehlschlag nicht von Protolabs zu verantworten ist.

(3) Fehlgeschlagene Benachrichtigungsversuche gelten als Bekanntgabe nach § 9 Abs. 2., sofern nicht Protolabs für die fehlgeschlagene Benachrichtigung verantwortlich ist.

§ 8 Disqualifikation

(1) Sofern der Teilnehmer gegen eine oder mehrere der in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen festgelegten Bestimmungen verstößt, kann er durch Protolabs vom Wettbewerb für einen Prämierungsdurchlauf oder die vollständige Wettbewerbsdauer ausgeschlossen werden (Disqualifikation).

(2) Im Falle einer Disqualifikation hat der Teilnehmer Protolabs sämtliche bereits gewährte Preise zurückzuerstatten oder, falls dies nicht möglich ist, Wertersatz zu leisten. Protolabs behält sich in diesem Fall zudem das Recht vor, dem Teilnehmer bereits zugesagte Gewinne nicht auszuhändigen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes durch Protolabs bleibt vorbehalten.

(3) Ein Ersatzanspruch des disqualifizierten Bewerbers auf Erstattung von mit der Teilnahme an dem Wettbewerb verbundenen Kosten besteht nicht.

§ 9 Gewinne

(1) Es werden über die jährliche Dauer des Wettbewerbs Leistungen im Gesamtwert von bis zu EUR 58.000,00 in die Quartals-Prämierungen vergeben. Die Anzahl der Gewinner, ebenso der Wert des jeweils gewährten Gewinns werden durch eine allein von Protolabs zu benennenden Jury nach eigenem Ermessen festgelegt. Es steht Protolabs hierbei je nach Anzahl und Qualität der Einsendungen frei, in einzelnen Prämierungen alle, keinen, einzelne oder eine Vielzahl der eingereichten Beiträge mit einem Preis auszuzeichnen.

(2) Der Gewinn besteht in der unentgeltlichen Fertigung eines Prototypen des eingereichten Wettbewerbsbeitrags durch Proto Labs. Er kann innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen ab Bekanntgabe des Gewinns in Anspruch genommen werden. Art und Umfang des Gewinns ergeben sich ausschließlich aus der an den Gewinner übermittelten Gewinnmitteilung. Eine in Art oder Umfang von der Gewinnmitteilung abweichende Inanspruchnahme, insbesondere eine nur teilweise Inanspruchnahme, ist ausgeschlossen.

(3) Der fertiggestellte Prototyp geht mit Übergabe durch Protolabs in das alleinige Eigentum des Gewinners über. Die bei der Fertigung des Prototyps oder einzelner Komponenten verwendeten Werkzeuge, insbesondere speziell hierfür gefertigte Gussformen, verbleiben im alleinigen Eigentum von Protolabs und dürfen von Protolabs entschädigungslos für eine unbestimmte Zeit nachgefertigt, gelagert und, soweit für die Durchführung des Wettbewerbs oder eventueller Folgeaufträge erforderlich, verwendet werden. Zu diesem Zweck wird Protolabs die durch den Teilnehmer im Rahmen dieses Wettbewerbs und der Fertigung des Prototyps überlassenen Unterlagen und Spezifikationen aufbewahren und speichern. Der Teilnehmer erklärt sich mit Fertigung, Aufbewahrung und Nutzung seiner Entwürfe sowie der seinen Entwürfen entsprechenden Gussformen und Werkzeugen ausdrücklich einverstanden. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an dem Entwurf bei dem Teilnehmer. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis zur Aufbewahrung der Entwürfe wie auch zur Nachfertigung und Nutzung der für den Prototypen gefertigten Gussformen nach Abschluss des Wettbewerbs jederzeit schriftlich gegenüber Protolabs untersagen.

(4) Die Fertigung des Prototyps erfolgt ausschließlich im Wege des Lasersinter-Verfahrens, im CNC-Fräsverfahren und/oder Spritzgussverfahren. Die anzuwendenden Verfahren stehen im alleinigen Ermessen von Protolabs. Anspruch auf Anwendung bestimmter, insbesondere hiervon abweichender Verfahren bei der Fertigung des Prototyps, hat der Teilnehmer nicht.

(5) Der Prototyp wird ausschließlich zum Zwecke der Nutzung durch den Teilnehmer gefertigt. Er ist als Prototyp nicht zum Weiterverkauf und zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Sofern und insoweit dennoch Ansprüche hieraus nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Anspruchsgrundlagen gegen Protolabs geltend gemacht werden, wird der Teilnehmer Protolabs hierfür in voller Höhe entschädigen. Soweit Protolabs durch eine Inanspruchnahme zur Abwehr notwendige Kosten oder Auslagen in diesem Zusammenhang entstehen, wird der Teilnehmer diese bei Nachweis ebenfalls erstatten.

(6) Der gefertigte Prototyp unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung im Handelsverkehr (Werkvertragsrecht). Protolabs übernimmt keine Haftung für die technische Funktionalität, Nutzbarkeit oder Vermarktbarkeit des Prototyps oder hierauf basierender Folgeprodukte. Protolabs übernimmt zudem keine Haftung für die rechtliche Nutzbarkeit oder Vermarktbarkeit des gefertigten Prototyps oder hierauf basierender Folgeprodukte. Diese Haftung liegt allein beim Teilnehmer. Insbesondere stellt die Entscheidung der Jury keine Prüfung des Entwurfs im Hinblick auf eine dieser Eigenschaften dar.

(7) Der Gewinn ist nicht übertragbar auf andere Personen oder Designs. Eine Barauszahlung des Gewinns findet nicht statt, weder ganz noch teilweise.

§ 10 Veröffentlichung

(1) Der Teilnehmer berechtigt Protolabs mit Einsendung seines Entwurfs unentgeltlich und unwiderruflich:

a) Zur Speicherung und Verarbeitung der Spezifikationen zu Zwecken und mindestens für die Dauer dieses Wettbewerbs. Nach Abschluss dieses Wettbewerbs ist ein Widerruf nach § 9 Abs. 3 möglich.
b) Im Falle eines Gewinns zur Herstellung von Gussformen und Werkzeugen zwecks der Fertigung eines Prototyps. Gussformen und Werkzeuge sind hernach alleiniges Eigentum von Protolabs.
c) Zur Veröffentlichung von Abbildungen, Entwürfen und Beschreibungen des Prototypen in allen Protolabs hierfür geeignet scheinenden Medien und auf der Internetseite der Protolabs, und allen Internetseiten von mit Protolabs verbundenen Unternehmen.
d) Zur Veröffentlichung des Namens des Teilnehmers im Falle eines Gewinns Angabe des Firmensitzes und Abbildung des Firmenlogos, soweit vorhanden. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf nachträgliche Korrekturen oder Ergänzungen der Angaben durch Protolabs.

(2) Im Übrigen liegen sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte für den Entwurf bei dem Teilnehmer.

§ 11 Umsatzsteuer und Abrechnungsmodalitäten

(1) Unter Berücksichtigung des deutschen Umsatzsteuergesetzes sowie anwendbarer europäischer Rechtsvorgaben handelt es sich vorliegend bei dem Cool Idea Award-Wettbewerb im Gewinnfall um einen umsatzsteuerlich relevanten sogenannten „Tausch“ oder „tauschähnlichen Vorgang“ zwischen Unternehmern. Als „Leistung“ und „Gegenleistung“ stehen sich einerseits die Erstellung des Prototypen und andererseits die hierzu eingereichte Idee gegenüber.

(2) Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird Protolabs in jedem Einzelfall die anzuwendende Bemessungsgrundlage ermitteln und auf Basis dieser Bemessungsgrundlage eine Rechnung als Leistender für die Erstellung des Prototypen an den Gewinner erstellen. Zusätzlich wird Protolabs auch unter Heranziehung derselben Bemessungsgrundlage eine Gutschrift erstellen, die ausnahmsweise von Protolabs als Leistungsempfänger für den Leistenden (Teilnehmer/Gewinner) gestellt werden kann.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Protolabs gegenüber gegebenenfalls erforderliche Rechnungsangaben zu erteilen, insbesondere ob er als Unternehmer umsatzsteuerlich als „Kleinunternehmer“ auftritt und insofern keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt.

§ 12 Verschiedenes

(1) Sollte einer oder mehrere dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte es eine Regelungslücke geben, soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt werden.

(2) Die Durchführung des Wettbewerbs und alle sich hieraus möglicherweise ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten hieraus gilt das Amts- oder Landgericht München, Deutschland als vereinbart, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

(4) Im Zweifelsfall ist der deutsche Wortlaut dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen maßgeblich.