Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verkäufer. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „AGB“) gelten für jeden Kauf von Waren und Dienstleistungen („Waren“) durch einen Kunden („Käufer“) bei Protolabs Europe B.V. mit Sitz in Danzigerkade 23A, 1013 AP, Amsterdam, Niederlande („Verkäufer“). Alle zusätzlichen Bedingungen, Richtlinien und Vorschriften, einschließlich der Datenschutzerklärung des Verkäufers und der Nutzungsbedingungen des Verkäufers, werden durch Verweis in diese AGB aufgenommen.

Protolabs-Angebote.  Protolabs erstellt für die Teile des Käufers ein Angebot („Angebot“) auf der Grundlage eines vom Käufer an den Verkäufer übermittelten 3D-CAD-Modells. Jede Änderung am 3D-CAD-Modell erfordert ein aktualisiertes Angebot. Angebote sind 30 Tage lang gültig; danach können sich die Preise ohne vorherige Ankündigung ändern. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Schreib- und andere Druckfehler in jedem Angebot zu korrigieren. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass 2D-Technische Zeichnungen nur dann Vorrang vor 3D-CAD-Modellen haben, wenn dies im zugrunde liegenden Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer haftet nicht für Abweichungen zwischen 3D-CAD-Daten und 2D-Technischen Zeichnungen. Enthält eine Bestellung Gewinde oder spezifische Toleranzen, obliegt es dem Käufer, eine Technische Zeichnung mit den entsprechenden Spezifikationen vorzulegen, dies in der Angebotsanfrage anzugeben und zu überprüfen, ob dies im Angebot korrekt wiedergegeben ist.

Angebot und Vertragsannahme. Diese Verkaufsbedingungen bilden zusammen mit einem gültigen Angebot eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die „Vereinbarung“) und enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen; sie ersetzen alle anderen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen der Parteien, sofern vorhanden, unabhängig davon, ob diese mündlich oder schriftlich getroffen wurden.   Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich nicht auf Versprechen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Zusagen oder Erklärungen (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) einer anderen Partei oder einer anderen Person verlässt und diesbezüglich keine Rechtsmittel hat, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt; in diesem Fall besteht ihr einziges Rechtsmittel in der Geltendmachung eines Vertragsbruchs. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, sobald der Käufer ein Angebot annimmt oder eine Bestellung oder ein anderes Schriftstück erteilt, in dem er seine Absicht zum Ausdruck bringt, den Vertrag als Antwort auf das Angebot des Verkäufers abzuschließen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Bestellungen, die der Verkäufer vom Käufer und/oder von den vom Käufer bevollmächtigten Käufern auf der Grundlage des dem Käufer unterbreiteten Angebots annimmt. Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen sind die einzigen Bedingungen, die den Kauf und Verkauf der Waren und Dienstleistungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer regeln; keine anderen Geschäftsbedingungen finden Anwendung und werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedingungen, die in einer Angebotsanfrage, einer Bestellung, auf einer Website oder an anderer Stelle enthalten sind. Die einzigen zusätzlichen Bedingungen in einer Angebotsanfrage, einer Bestellung, auf einer Website oder in anderen Schriftstücken, die gelten, sofern sie vom Verkäufer akzeptiert werden, sind Bedingungen bezüglich der Beschreibung, des Preises, der Menge und des Versandziels der hergestellten  Waren; alle anderen Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen und gelten als unanwendbar.  

Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle in einer Angebotsanfrage oder Bestellung angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und dass die Spezifikationen für die Bestellung des Käufers den Anweisungen des Verkäufers entsprechen und alle vom Verkäufer auf seiner Website angegebenen Fertigungs- und sonstigen Einschränkungen berücksichtigen, einschließlich seiner Fertigungsstandards oder Konstruktionsrichtlinien oder solcher, die dem Käufer anderweitig zur Verfügung gestellt wurden.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen, und kann jede Bestellung nach eigenem Ermessen ablehnen, bevor er die Bestellung angenommen hat. Bestellungen gelten erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Bestellung des Käufers anzunehmen, wird er den Käufer schriftlich darüber informieren und dem Käufer keine Kosten für die Waren in Rechnung stellen. Dies kann beispielsweise aufgrund unerwarteter Einschränkungen der Ressourcen des Verkäufers geschehen, die dieser vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte, oder weil der Verkäufer einen vom Käufer festgelegten Liefertermin nicht einhalten kann.

Änderungen der Bestellung durch den Käufer. Möchte der Käufer nach Annahme der Bestellung eine Änderung vornehmen, muss er sich an den Verkäufer wenden. Der Verkäufer wird bestätigen, ob die Änderung möglich ist. Ist dies der Fall, wird der Verkäufer den Käufer über etwaige Auswirkungen auf den Preis der Waren, den voraussichtlichen Liefertermin oder sonstige zusätzliche Folgen informieren, die aufgrund der vom Käufer gewünschten Änderung zu erwarten sind. Der Käufer hat unter Berücksichtigung der beschriebenen Auswirkungen zu bestätigen, ob er die Änderung vornehmen möchte. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die gewünschte Änderung vorzunehmen, oder sind die Folgen einer solchen Änderung für den Käufer inakzeptabel, kann der Käufer die Bestellung gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Kündigung aus Beliebigkeit“ kündigen. Das gleiche Verfahren gilt für zusätzliche Anforderungen oder Qualitätsunterlagen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht angefordert wurden.

Kündigung aus Beliebigkeit. Der Käufer kann eine Bestellung jederzeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an , [email protected], oder kündigen; die Kündigung wird mit Eingang bei dem Verkäufer wirksam. Der Verkäufer fertigt die vom Käufer bestellten Waren nach dessen individuellen Vorgaben (auf Bestellung) an; daher hat der Käufer kein gesetzliches Recht auf kostenfreie Stornierung. Im Falle einer Kündigung behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer alle vor Eingang der Kündigungsmitteilung hergestellten Waren oder erbrachten Dienstleistungen sowie alle zur Herstellung der Teile des Käufers verwendeten oder beschafften Materialien in Rechnung zu stellen. Dieser Abschnitt schränkt das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Vertragsverletzung durch den Verkäufer zu stornieren, nicht ein und lässt dieses Recht unberührt.

Kündigung durch den Verkäufer. Der Verkäufer kann eine Bestellung jederzeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer: (a) für insolvent erklärt wird, ihm ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub für seine Schulden gewährt wird, er einen Insolvenzantrag gestellt hat oder ein Insolvenzverwalter für ihn bestellt wird; (b) in Liquidation geht oder die Gefahr einer Zahlungseinstellung besteht; (c) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder anzudrohen scheint, diese einzustellen; (d) der Käufer oder seine Vertreter verleumderische oder diffamierende Äußerungen tätigen oder sich gegenüber dem Verkäufer, dessen Mitarbeitern oder Vertretern feindselig oder beleidigend verhalten; (e) der Käufer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt; (f) der Käufer eine fällige Zahlung nicht leistet und diese Zahlung auch mehr als 30 Tage nach einer Mahnung des Verkäufers an den Käufer noch aussteht; (g) der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Informationen zur Verfügung stellt, die der Verkäufer zur Lieferung der Produkte benötigt; oder (h) der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist gestattet, die Produkte an den Käufer zu liefern oder sie beim Verkäufer abzuholen. Bei einer Kündigung gemäß diesem Abschnitt übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung oder Verpflichtung zur Lieferung der Waren. Alle Beträge, die der Käufer an den Verkäufer gezahlt hat, sind nicht erstattungsfähig, und alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer gemäß der Bestellung noch schuldet, werden sofort in voller Höhe fällig und zahlbar.

Untervergabe. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer zur Bearbeitung und Herstellung der Bestellung Subunternehmer einsetzen darf. In diesem Zusammenhang nimmt der Käufer zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer die CAD-Datei und die Spezifikationen des Käufers an die Partner des Käufers weitergeben darf, um die Bestellung zu bearbeiten und herzustellen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer, wenn der Käufer über das Netzwerk des Verkäufers („Netzwerk“) bestellt, sein weltweit geprüftes Netzwerk von Subunternehmern zur Erfüllung der Bestellung des Käufers („Fertigungspartner“) einsetzt. Der Verkäufer bleibt gegenüber dem Käufer für die Leistung jedes Subunternehmers verantwortlich.

Lieferung; Menge; Eigentumsübergang. Der Verkäufer wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine Bestellung zu den vereinbarten Terminen zu versenden. Jede angegebene Lieferzeit stellt die vom Verkäufer angestrebte oder typische Lieferzeit dar, die tatsächlichen Lieferzeiten können jedoch variieren. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Lieferung oder dem Versand von Bestellungen und/oder für Schäden oder Verluste, die infolge solcher Verzögerungen entstehen. Die Nichteinhaltung eines Versandtermins oder einer Lieferfrist durch den Verkäufer stellt keinen Verstoß gegen die Bestellung oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Mengen jederzeit zu begrenzen. Teillieferungen an den Käufer sind zulässig.

Bei Bestellungen ab Werk („Werk“) (definiert als Standorte innerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs) werden alle Teile vom Verkäufer DPA (Incoterms 2020) an den Standort des Käufers versandt, es sei denn, der Käufer entscheidet sich für die Nutzung eines eigenen Spediteurs; in diesem Fall gilt FCA. Das Eigentum geht zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung/Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über. Bestellt der Käufer über das Netzwerk des Verkäufers, werden alle Teile DAP (Incoterms 2020) an den Standort des Käufers versandt.

Preis und Zahlungsbedingungen Alle Zahlungen sind in der im Angebot angegebenen Währung zu leisten und verstehen sich zuzüglich Fracht-, Versand-, Sonderverpackungs- oder Bearbeitungskosten, Zöllen, Mehrwertsteuer sowie aller sonstigen Umsatz-, Verbrauchs-, Nutzungs- oder sonstigen Steuern, die im Zusammenhang mit der Transaktion anfallen (mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem steuerpflichtigen Einkommen des Verkäufers basieren), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rabatte sind nicht zulässig. Die Zahlung kann per Kreditkarte, Banküberweisung oder in jeder anderen für den Verkäufer akzeptablen Form der Vorauszahlung erfolgen. Nach Kreditgenehmigung können Waren oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, und alle Beträge sind gemäß den Bedingungen der Rechnung fällig und zahlbar.

Der Verkäufer kann eine Vorauszahlung verlangen, bevor er die Bestellung des Käufers ausführt. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Ausführung der Bestellung des Käufers, die durch Zahlungsverzögerungen des Käufers verursacht werden.

Soweit der Käufer wünscht, dass der Verkäufer Rechnungen oder andere Informationen elektronisch über die elektronische Zahlungswebsite des Käufers oder eines Dritten übermittelt, trägt der Käufer alle mit diesem Zugriff verbundenen Kosten. Der Käufer haftet für alle Beträge, die dem Verkäufer bei der Einziehung überfälliger Forderungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inkassokosten, Anmeldegebühren und angemessene Anwaltskosten.

Im Falle relevanter Änderungen der Selbstkostenfaktoren behält sich der Verkäufer das Recht vor, den im Angebot angegebenen Preis anzupassen und diese zusätzlichen Kosten an den Käufer weiterzugeben. Der Käufer hat das Recht, den angepassten Preis abzulehnen; in diesem Fall wird die Bestellung storniert.

Werden vom Verkäufer besondere Verpackungs- oder Versandvorschriften vereinbart, haftet der Käufer für alle dem Verkäufer dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, wie vom Verkäufer angegeben.

Alle vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Beträge sind vollständig und ohne jeglichen Abzug zu begleichen.

Wird ein fälliger Betrag nicht bei Fälligkeit beglichen, haftet der Käufer für alle Kosten, die dem Verkäufer bei der Eintreibung überfälliger Forderungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inkassokosten, Anmeldegebühren und angemessene Anwaltskosten.

Darüber hinaus ist der Verkäufer im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, die Lieferung von Waren an den Käufer auszusetzen oder den Käufer daran zu hindern, künftige Bestellungen aufzugeben, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.

Eigentumsrechte an Werkzeugen und Lagerung. In jedem Angebot für Spritzgussdienstleistungen ist eine für dieses Angebot geltende Lebensdauer der Form angegeben. Wählt der Käufer „begrenzte Lebensdauer“ oder „Prototyp“ aus, so sind und bleiben alle kundenspezifischen Werkzeuge und firmeneigenen Komponenten Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer darf jedoch kundenspezifische Werkzeuge ohne die ausdrückliche Genehmigung des Käufers nicht zur Herstellung von Waren für andere Käufer des Verkäufers verwenden. Solange der Verkäufer in seinem Werk Teile für den Käufer herstellt, wird er die kundenspezifischen Werkzeuge des Käufers instand halten, um die Produktion von mindestens zweitausend Teilen („Spritzgusszyklen“) zu gewährleisten. Zur Klarstellung: Keine Bestimmung dieser Instandhaltungsgarantie verpflichtet den Verkäufer zur Annahme von Bestellungen oder schränkt seinen Ermessensspielraum bei der Annahme oder Ablehnung von Bestellungen ein. Vorbehaltlich der nachstehenden Lagerungsrichtlinie für begrenzte Werkzeuge wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen abgenutzte oder beschädigte Werkzeuge auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, bis mindestens zweitausend Teile hergestellt worden sind. Die Lagerungsrichtlinie des Verkäufers für die begrenzten Werkzeuge sieht vor, dass der Verkäufer nach einer achtzehn (18) monate langen Inaktivitätsphase der begrenzten Werkzeuge diese vernichten darf, wobei er dem Käufer dies mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich ankündigt; die Entsorgungskosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Die Garantie für die begrenzten Werkzeuge gilt nicht für Projekte, die gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung auf „Best-Effort“-Basis angenommen wurden.

Wählt der Käufer „Unbegrenzte Lebensdauer“ oder „Fertigung auf Abruf“, gehen alle kundenspezifischen Werkzeuge in das Eigentum des Käufers über; wiederverwendbare firmeneigene Komponenten verbleiben jedoch im Eigentum des Verkäufers, und alle kundenspezifischen Werkzeuge verbleiben in der Produktionsstätte des Verkäufers. Solange der Verkäufer in seiner Produktionsstätte Teile für den Käufer herstellt, wartet der Verkäufer die unbegrenzten Werkzeuge des Käufers für die Dauer des Projekts, ohne dass die Anzahl der produzierten Teile begrenzt ist. Vorbehaltlich der nachstehenden Lagerungsrichtlinie für unbegrenzte Werkzeuge repariert oder ersetzt der Verkäufer nach eigenem Ermessen verschlissene oder beschädigte Werkzeuge auf eigene Kosten, ohne dass die Anzahl der produzierten Teile begrenzt ist. Zur Vermeidung von Zweifeln: Keine Bestimmung dieser Wartungsgarantie verpflichtet den Verkäufer zur Annahme von Bestellungen oder schränkt den Ermessensspielraum des Verkäufers bei der Annahme oder Ablehnung von Bestellungen ein. Die Lagerungsrichtlinie des Verkäufers für „Unlimited Tooling“ sieht vor, dass der Verkäufer nach einer dreijährigen Inaktivitätsphase des „Unlimited Tooling“ dieses vernichten darf, wobei er dem Käufer dies mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitteilt; die Entsorgungskosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Die „Unlimited Tooling“-Garantie gilt nicht für Projekte, die gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung auf der Basis von „best effort“ angenommen wurden.

Wählt der Käufer eine Netzwerkform aus, gehen alle kundenspezifischen Werkzeuge in das Eigentum des Käufers über; wiederverwendbare firmeneigene Komponenten verbleiben jedoch im Eigentum des Verkäufers, und alle kundenspezifischen Werkzeuge verbleiben in der Produktionsstätte des Verkäufers. Solange der Verkäufer in seiner Produktionsstätte Teile für den Käufer herstellt, wird er die Netzwerk-Werkzeuge des Käufers für die vereinbarte Lebensdauer der Werkzeuge (wie im Angebot angegeben) instand halten. Vorbehaltlich der nachstehenden Lagerungsrichtlinie für Netzwerk-Werkzeuge wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen abgenutzte oder beschädigte Werkzeuge auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, ohne dass die Anzahl der während der vereinbarten Lebensdauer des Werkzeugs hergestellten Teile begrenzt ist. Zur Vermeidung von Zweifeln: Keine Bestimmung dieser Wartungsgarantie verpflichtet den Verkäufer zur Annahme von Bestellungen oder schränkt den Ermessensspielraum des Verkäufers bei der Annahme oder Ablehnung von Bestellungen ein. Die Lagerungsrichtlinie des Verkäufers für Netzwerkwerkzeuge sieht vor, dass der Verkäufer nach einer zweijährigen Inaktivitätsphase der Netzwerkwerkzeuge diese vernichten darf, wobei er dem Käufer dies mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitteilt; die Entsorgungskosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „kundenspezifische Werkzeuge“ speziell für den Käufer entwickelte Werkzeuge und Formen, wie beispielsweise einen A-Seiten-Block (Hohlraum) oder -Einsatz, einen B-Seiten-Block (Kern) oder -Einsatz, Nockenflächen, falls das Werkzeug Seitenbewegungen erfordert, sowie Einsätze, falls das Werkzeug Einsätze erfordert. „Proprietäre Komponenten“ bezeichnet alle vom Verkäufer entwickelten proprietären oder wiederverwendbaren Komponenten, einschließlich Spannvorrichtungen, B-Seiten-Schienen, Säulen, Einsatzträgerrahmen, Nockenschieber und Winkelstifte, Kühlmäntel, Heizmäntel, Ausrichtungsgelenke, Querschlitten und Nonius-Einstellvorrichtungen, Einrichtvorrichtungen, Angussbuchsen, Formverriegelungen, rekonfigurierbare Auswerfer, Auswerferstiftplatten und maßgefertigte Auswerferstifte, Auswerferklemmen, Unterlegscheiben, Keile, Schrauben und Federn oder andere wiederverwendbare Teile, die erforderlich sind, um das Werkzeug serienreif zu machen. Aufgrund des urheberrechtlich geschützten Charakters des Verfahrens des Verkäufers sind die Werkzeuge in der Regel nicht mit anderen Anlagen kompatibel oder auf diese übertragbar.

Garantie für pünktliche Expresslieferung. Wählt der Käufer eine Express-Option mit kurzer Lieferzeit, garantiert der Verkäufer die pünktliche Lieferung zum ausgewählten Termin. Kann der Verkäufer den ausgewählten Termin nicht einhalten, erstattet er einen anteiligen Teil der Expressgebühr entsprechend dem tatsächlich erreichten Liefertermin. Wählt der Käufer beispielsweise eine Expresslieferung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Werktagen, die Bestellung jedoch tatsächlich erst nach sieben Werktagen versandt wird, erstattet der Verkäufer die Differenz zwischen der Expressgebühr für 5 Tage und der Expressgebühr für die tatsächlich erreichten 7 Tage. Die Garantie für pünktliche Expresslieferung gilt nicht für Standard-Lieferzeiten, Projekte, die auf „Best-Effort“-Basis angenommen werden, oder Dienstleistungen mit begrenzter Verfügbarkeit.

Mangelhafte Waren. Der Käufer hat alle Waren unverzüglich nach Lieferung durch den Verkäufer zu prüfen; sollten sich unter den Waren mangelhafte Waren befinden, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich unter Angabe der Art des Mangels benachrichtigen. Der Verkäufer hat das Recht und die Wahl, alle Waren, die zwischen den Parteien als mangelhaft vereinbart wurden, zu reparieren oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Proto Labs über. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mangelhafte Waren zu reparieren, zu ersetzen oder den Käufer anderweitig zu entschädigen, wenn der Käufer es versäumt, den Verkäufer innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der Waren durch den Verkäufer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Waren mangelhaft sind. Wenn der Käufer die Waren nach Erhalt seiner Bestellung in irgendeiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert, gelten die Waren als angenommen, sind von der Rückgabe ausgeschlossen und nicht erstattungsfähig. Bei Chargenaufträgen beginnt die Prüfungsfrist mit der Lieferung der jeweiligen Charge von Neuem.

Gewährleistungen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Konstruktion der Waren, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Soweit Mitarbeiter des Verkäufers Konstruktionsänderungen empfehlen oder Konstruktionsdienstleistungen, Analysen, Simulationen oder Beratung erbringen, tun sie dies ausschließlich, um die Anforderungen des eigenen Fertigungsprozesses des Verkäufers zu erfüllen. Der Käufer trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Konstruktionsspezifikationen und die Leistung der Waren, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die vom Verkäufer erworbenen Waren und Dienstleistungen den geltenden behördlichen Anforderungen entsprechen. Der Käufer versichert und gewährleistet gegenüber dem Verkäufer, dass keine Informationen, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat oder zur Verfügung stellen wird, Informationen darstellen, die nach lokalem Recht als vertraulich, geheim oder streng geheim eingestuft sind oder einer ähnlichen Einstufung durch eine internationale Regierung unterliegen.

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Bestimmungen, Bedingungen und Zusagen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Gewährleistung für zufriedenstellende Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.

Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung oder Haftung für die Auswahl oder Eignung von Materialien für die Waren, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die für die vom Verkäufer herzustellenden Waren ausgewählten Materialien alle geltenden behördlichen Anforderungen oder Spezifikationen erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) sowie alle nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie, ISO, FDA, UL, CSA, CE, TÜV, FCC, NSF und USP. Alle Aussagen von Mitarbeitern des Verkäufers oder vom Verkäufer bereitgestellten Spezifikationen bezüglich der Materialien sollten vom Käufer beim Hersteller des jeweiligen Materials überprüft werden. Der Verkäufer ist zudem nicht für die Passgenauigkeit oder die Montage der Waren verantwortlich.

Haftungsbeschränkung. In keinem Fall haftet der Verkäufer (oder seine Produktionspartner) für zufällige, indirekte, Folge- oder Strafschäden jeglicher Art, für die Nichtverfügbarkeit der Waren zur Nutzung oder für entgangene Einnahmen oder Gewinne, Geschäftsausfälle oder sonstige wirtschaftliche Verluste, sei es aufgrund einer Garantieverletzung, einer Verletzung sonstiger Bestimmungen oder Bedingungen, aufgrund von Fahrlässigkeit, auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung oder aus sonstigen Gründen. In keinem Fall haftet der Verkäufer (oder die Herstellungspartner des Verkäufers) gegenüber dem Käufer oder Dritten für Ansprüche, Klagen, Verletzungen, Personenschäden oder Tod, entgangene Gewinne, Datenverluste, Einkommensverluste, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, Kosten für die Beschaffung oder Ersatzprodukte oder für direkte oder indirekte, Ausgleichs-, Folge-, exemplarische, zufällige, besondere oder Strafschadensersatzansprüche jeglicher Art, sei es wegen Verletzung einer Gewährleistung, wegen Verletzung einer sonstigen Bestimmung oder Bedingung, wegen Fahrlässigkeit, aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung aus unerlaubter Handlung oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit Teilen, Werkzeugen, Bestellungen, Lieferungen oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

Der Käufer erkennt an, dass die für die Dienstleistungen gezahlten geschätzten und tatsächlichen Gebühren und Entgelte diese Haftungsbeschränkung und Risikoverteilung widerspiegeln. Die Gesamthaftung des Verkäufers oder seiner Lieferanten gegenüber dem Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung darf in keinem Fall die Gesamtsumme übersteigen, die der Käufer an den Verkäufer für den Auftrag gezahlt hat, der die Haftung begründet. Das Vorliegen mehrerer Ansprüche führt nicht zu einer Erhöhung dieser Haftungsgrenze. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Fertigungspartner des Verkäufers keinerlei Haftung übernehmen, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt oder damit in Zusammenhang steht.

ALLE WAREN ODER WERKZEUGE WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. DER VERKÄUFER (ODER DIE FERTIGUNGSPARTNER DES VERKÄUFERS) GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, SEIEN DIESE AUSDRÜCKLICH, stillschweigend, vertraglich oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts, der Richtigkeit oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. SOLLTE ZWINGENDES RECHT (GESETZLICHE) GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE WAREN ODER WERKZEUGE VORSCHREIBEN, SIND ALLE DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF EINE LAUFZEIT VON NEUNZIG (90) TAGEN AB DEM LIEFERDATUM BESCHRÄNKT.

Da einige Rechtsordnungen bestimmte Ausschlüsse oder Beschränkungen von Gewährleistungen oder der Haftung einschränken oder nicht zulassen, gilt die oben genannte Haftungsbeschränkung für den Käufer möglicherweise nicht teilweise oder gar nicht. Soweit eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss der Haftung oder Gewährleistung eingeschränkt ist, beschränkt sie sich auf das nach geltendem Recht geringstmögliche Maß. Diese Beschränkungen gelten ungeachtet eines etwaigen Fehlschlags des wesentlichen Zwecks eines hierin vorgesehenen beschränkten Rechtsbehelfs.

Schadensersatz. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer (sowie dessen Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragte) gegen alle Ansprüche, Haftungen, Verluste, Schäden, Strafen, Bußgelder und Sanktionen jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsen, Anwaltskosten und -auslagen, Zölle, Bußgelder, Steuern, Strafen oder sonstige staatliche Sanktionen jeglicher Art), die sich aus der Nutzung der Waren oder Dienstleistungen des Verkäufers durch den Käufer, einem Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Patentrechten, Markenrechten, Urheberrechten, Verstößen gegen Vorschriften oder dem Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen ergeben oder daraus entstehen.

Höhere Gewalt. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch höhere Gewalt, Feuer, Sturm, Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Terroranschläge, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, Unruhen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Materialien, Ausrüstung, Arbeitskräften oder Transportmitteln, Embargos, behördliche Beschränkungen oder sonstige Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen. Ein Austritt eines EU-Mitgliedstaats aus der EU stellt für den Käufer keine höhere Gewalt dar, selbst wenn der Käufer in diesem Mitgliedstaat ansässig ist.

Im Falle eines Mangels an Rohstoffen oder anderen Liefergütern ist der Verkäufer berechtigt, Materialien und Liefergüter nach eigenem Ermessen auf seine Käufer aufzuteilen, und haftet gegenüber dem Käufer nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Stornierungen.

Keine Bestimmung dieses Abschnitts entbindet den Käufer von seinen Zahlungsverpflichtungen für fällige und zahlbare Beträge im Rahmen einer Bestellung.

Vom Käufer bereitgestellte Materialien. Stimmt der Verkäufer der Verwendung von durch den Käufer bereitgestellten Materialien zu, so ist der Käufer allein dafür verantwortlich, diese Materialien rechtzeitig, ohne Kosten oder Aufwendungen für den Verkäufer, in ausreichender Qualität und Menge (einschließlich einer Toleranz für Verluste, Abfall oder Ausschuss, die aus beliebigen Gründen entstehen können) bereitzustellen und zu liefern, wie es der Verkäufer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen für erforderlich hält. Der Verkäufer sendet keine Abfälle, Ausschuss (einschließlich Angüsse und Angusskanäle) oder geringfügige Materialmengen zurück. Der Verkäufer haftet nicht für, und der Käufer ist ungeachtet zuvor ausgehandelter Lieferprämien zur Zahlung verpflichtet, falls es zu einem Ausfall oder einer Verzögerung bei der Lieferung von Waren kommt, die im Rahmen dieses Vertrags zu liefern sind, sofern dieser Ausfall oder diese Verzögerung darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer diese Materialien nicht rechtzeitig oder nicht in der vom Verkäufer als notwendig erachteten Qualität oder Menge bereitgestellt und geliefert hat. Die Lagerungsrichtlinie des Verkäufers für vom Käufer bereitgestelltes Material sieht vor, dass der Verkäufer das vom Käufer bereitgestellte Material nach einem Jahr der Inaktivität nach eigenem Ermessen vernichten darf.

Geistiges Eigentum des Käufers. Der Käufer behält das alleinige Urheberrecht an Dateien, sämtlichen Texten, Abbildungen, Software-Dateien und sonstigen Materialien, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, sowie an allen Leistungen und Entwürfen, einschließlich Änderungen oder abgeleiteter Werke davon, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch den Verkäufer für den Käufer erstellt werden. Durch die Bereitstellung von Daten an den Verkäufer gewährt der Käufer dem Verkäufer ein nicht exklusives, gebührenfreies, vollständig bezahltes, weltweites und übertragbares Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Darstellung der Daten (einschließlich 3D-CAD-Daten und Zeichnungen), der Dokumentation, der Zeichnungen und der Spezifikationen, die der Käufer bereitstellt, damit der Verkäufer ausschließlich in der Lage ist, die Teile herzustellen, zu versenden und an den Käufer zu verkaufen.

Geistiges Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer behält das alleinige Eigentum an sämtlicher proprietärer Software, allen Prozessen und Verfahren, die vom Verkäufer für die Angebotserstellung, Analyse, Konstruktion, Automatisierung und Fertigung von bearbeiteten Waren, Spritzgussformen, Spritzgusswaren und 3D-gedruckten Waren entwickelt wurden. Der Verkäufer behält das Urheberrecht an allen Texten, Abbildungen oder sonstigen Materialien, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen eines Angebots zur Verfügung stellt. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers (die aus beliebigen Gründen verweigert werden kann) keine Kennzeichnungen des Verkäufers entfernen oder das geistige Eigentum des Verkäufers in irgendeiner Weise verändern.

Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Marken, Handelsnamen oder sonstige Kennzeichnungen des Verkäufers in Verbindung mit den Waren zu verwenden oder öffentlich auf den Verkäufer Bezug zu nehmen, sei es in Pressemitteilungen, Anzeigen, Verkaufsbroschüren oder anderweitig, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor schriftlich zugestimmt.

Herkunftsland. Der Verkäufer gibt im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Herkunftslandbescheinigung oder langfristige Lieferantenerklärung ab, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche „passiven“ Bescheinigungen ab, die in Dokumenten oder Mitteilungen des Käufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten sind.

Vertraulichkeit. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die der Käufer dem Verkäufer offenlegt und die Eigentum des Käufers sind und der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind. Der Verkäufer wird vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder Pflicht zur Offenlegung der Informationen besteht, wenn die Informationen (öffentlich) bekannt sind oder werden oder vom Verkäufer, seinen Mitarbeitern oder seinen Auftragnehmern unabhängig und ohne Verwendung dieser Informationen entwickelt wurden oder wenn die Informationen dem Verkäufer von einem Dritten offengelegt werden.

Der Verkäufer wird zum Schutz der Vertraulichkeit sowie zur Vermeidung der Offenlegung und unbefugten Nutzung der vertraulichen Informationen das gleiche Maß an Sorgfalt (jedoch mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt) walten lassen, wie er es in Bezug auf seine eigenen vertraulichen und geschützten Informationen anwendet. Auf schriftliche Aufforderung des Käufers wird der Verkäufer alle Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten oder darstellen, sowie alle Kopien davon vernichten und alle derartigen vertraulichen Informationen aus den Computersystemen des Verkäufers löschen, mit Ausnahme elektronischer Kopien, die elektronisch archiviert und nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über diese Rückgabe bzw. Vernichtung und Löschung vorlegen.

Einhaltung von Exportbestimmungen. Käufer und Verkäufer werden alle geltenden Exportbeschränkungen und -vorschriften in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, einhalten. Damit der Verkäufer angemessene Exportkontrollen durchführen kann, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer alle exportkontrollierten Waren schriftlich mitzuteilen und alle relevanten Informationen bezüglich des jeweiligen Endabnehmers, des Bestimmungsortes und des Verwendungszwecks der Waren bereitzustellen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Versand oder die Bereitstellung von Waren einzustellen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass eine Lieferung oder ein Verkauf von Waren gegen Exportkontrollgesetze verstoßen könnte.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer keine exportkontrollierten Daten über sein Netzwerk akzeptiert. „Ausfuhrkontrollierte Daten“ sind Daten, deren Ausfuhr nach EU- bzw. britischem Recht kontrolliert wird. Der Käufer ist sich bewusst, dass er durch die Auswahl von Bestellungen, die über das Netzwerk des Verkäufers abgewickelt werden sollen, Daten in ein anderes Land exportiert. Das Netzwerk des Verkäufers unterhält Betriebsstätten außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs, beschäftigt Personen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-UK-Ländern und hat Produktionspartner außerhalb der EU bzw. des Vereinigten Königreichs.

Der Käufer bestätigt, dass er sich darüber im Klaren ist, dass es in seiner Verantwortung liegt, die angemessene Ausfuhrklassifizierung für die dem Verkäufer zu liefernden Produkte sowie die zugehörige Technologie und Software zu ermitteln und anzugeben und das hierin festgelegte Verbot bezüglich exportkontrollierter Daten einzuhalten. Der Verkäufer verlässt sich vollständig darauf, dass der Käufer genaue Informationen zur Einhaltung der geltenden Ausfuhrkontrollgesetze bereitstellt. Die Exportklassifizierung gibt an, ob das Produkt und die zugehörigen Technologien kontrollpflichtig sind, welche Rechtsordnung(en) relevant ist (sind), wann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist und ob das Produkt und die Technologie für eine Ausnahmeregelung in Frage kommen. Eine falsche Klassifizierung könnte zu Verstößen gegen die Exportkontrollvorschriften führen, was wiederum erhebliche Geldstrafen und andere Sanktionen nach sich ziehen könnte.

Der Käufer versichert und gewährleistet, dass er weder direkt noch indirekt (1) Produkte, Software oder Technologien (einschließlich Produkte, die aus dieser Technologie abgeleitet sind oder auf ihr basieren), die er vom Verkäufer erhalten hat, an einen Bestimmungsort oder an eine juristische oder natürliche Person verkauft, exportiert, reexportiert, überträgt, umleitet oder anderweitig veräußert, die nach den Gesetzen oder Vorschriften der EU, eines Mitgliedstaats, des Vereinigten Königreichs und/oder der lokalen Rechtsordnung des Käufers, oder (2) Waren für Zwecke nutzen wird, die nach den Gesetzen oder Vorschriften der EU, eines Mitgliedstaats, des Vereinigten Königreichs und/oder der lokalen Rechtsordnung des Käufers verboten sind, ohne zuvor die nach diesen Gesetzen und Vorschriften erforderliche Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörden einzuholen. Der Käufer darf die Dienstleistungen des Verkäufers nicht in Anspruch nehmen, wenn gegen ihn Sanktionen der EU oder des Vereinigten Königreichs gemäß den Gesetzen der EU oder des Vereinigten Königreichs verhängt wurden, die  von den Regierungen des Landes, in dem der Käufer die Dienstleistungen des Verkäufers in Anspruch nimmt, auferlegt wurden.  

Verbotene Verwendungszwecke. Der Käufer versichert, dass die Waren, die Gegenstand dieser Transaktion sind, nicht in den menschlichen Körper implantiert werden und nicht unter die Medizinprodukteverordnung oder die In-vitro-Diagnostika-Verordnung fallen und somit den EU-Regulierungsvorschriften unterliegen; außerdem unterliegen sie keiner FAA-Prüfung. Der Käufer versichert, dass seine dem Verkäufer übermittelten Entwürfe (z. B. 3D-CAD-Modelle) sowie die Herstellung und Lieferung der Waren gemäß dem Entwurf des Käufers keine Waren hervorbringen, die gegen bundesstaatliche Waffengesetze verstoßen. Falls der Käufer sich dafür entscheidet, seine Waren über das „ “-Netzwerk  des Verkäufers herstellen zu lassen, versichert und gewährleistet der Käufer, dass die vom Käufer hochgeladenen Daten (einschließlich 3D-CAD-Daten und Zeichnungen) und/oder die Bestellung des Käufers keine Waffen enthalten. Waffen werden im weiteren Sinne definiert als (A) Schusswaffen, Bestandteile von Schusswaffen oder Munition. Dies umfasst unter anderem (1) jede Vorrichtung, die dazu bestimmt ist oder leicht so umgerüstet werden kann, dass sie durch die Wirkung eines Sprengstoffs ein Projektil ausstößt; (2) jede Vorrichtung, die am Körper verborgen werden kann und aus der durch die Energie eines Sprengstoffs ein Schuss abgefeuert werden kann; (3) alle Bauteile, die für das sichere Abfeuern eines Projektils mittels eines Sprengstoffs aus einem in (1) oder (2) beschriebenen Gerät unerlässlich sind; und (4) Munition, einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Geschosse oder Treibpulver, die für den Einsatz in Schusswaffen bestimmt sind. (B) Klingenwaffen, die Körperverletzungen verursachen können, sowie alle Teile oder Komponenten davon. (C) Sprengkörper. (D) Spielzeugwaffen oder andere Gegenstände, die wie Waffen aussehen. (E) Waffenbezogene Gegenstände und/oder Waffenzubehör. (F) Zubehör, Teile oder Komponenten für jede Waffe, sofern dieses Zubehör/dieser Teil/diese Komponente zur Funktion der Waffe beiträgt und/oder an dem Gegenstand angebracht wird.  

WENN DER KÄUFER ZWEIFEL DARAN HAT, OB SEINE DATEN (EINSCHLIEßLICH 3D-CAD-DATEN UND ZEICHNUNGEN), SEINE BESTELLUNG UND/ODER DIE HERSTELLUNG, DER VERSAND, DER VERKAUF UND DIE VERWENDUNG DER TEILE ODER WERKZEUGE DURCH DEN VERKÄUFER GEMÄß DER INHALTSRICHTLINIE DES VERKÄUFERS ZULÄSSIG SIND, LADEN SIE DIE DATEN DES KÄUFERS NICHT HOCH.

Patente. Die Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Angebots/dieser Bestellung sind, können unter einem oder mehreren der folgenden US-Patente angeboten und/oder hergestellt werden: 6.701.200; 6.836.699; 7.590.466; 7.496.528; 7.123.986; 7.089.082; 7.630.783; 7.299.101; 7.574.339; 7.836.573; 7.840.443; 7.957.830; 8.140.401; 8.295.971; 8.239.284; 8.745.517.

Datenschutz. Jede Partei fungiert als eigenständiger Verantwortlicher für die Geschäftskontakt- und Auftragsdaten, die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält, und hält die geltenden Datenschutzgesetze ein, einschließlich der EU-DSGVO (und, soweit relevant, der britischen DSGVO). Der Verkäufer darf diese Daten an seine verbundenen Unternehmen, Dienstleister und Fertigungs-/Logistikpartner (auch über das Netzwerk des Verkäufers) weitergeben, jedoch ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung, Fertigung, Lieferung, Rechnungsstellung, Bereitstellung von Support, Durchführung von Export- und Sanktionsprüfungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (einschließlich elektronischer Rechnungsstellung). Die Daten können außerhalb des EWR/Großbritanniens verarbeitet werden; der Verkäufer stellt einen angemessenen Übermittlungsmechanismus (wie z. B. eine Angemessenheitsentscheidung oder die EU-Standardvertragsklauseln) sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen sicher. Jede Partei sorgt für die Sicherheit dieser Daten, benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und arbeitet bei Anfragen betroffener Personen in angemessener Weise zusammen. Der Verkäufer bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für diese Zwecke und die geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Der Käufer wird keine personenbezogenen Daten in technische Unterlagen (z. B. CAD-Dateien/Zeichnungen) aufnehmen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrags unbedingt erforderlich. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung des Verkäufers enthalten; Anfragen können an [email protected] gerichtet werden.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als in dem Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß diesem Abschnitt berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags.

Kein Verzicht. Ein Verzicht des Verkäufers auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wird, und gilt nur für die Umstände, für die er erteilt wurde. Das Versäumnis des Verkäufers, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf und hindert auch nicht die künftige Ausübung oder Durchsetzung dieses Rechts oder dieses Rechtsbehelfs. Eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder anderer Rechte oder Rechtsmittel nicht aus und schränkt diese auch nicht ein.

Nicht-Exklusivität. Das Vertragsverhältnis ist nicht exklusiv. Es steht jeder Partei frei, unter Beachtung ihrer Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen Verträge mit anderen Dritten abzuschließen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass nichts (einschließlich der Einsichtnahme in die Unterlagen des Käufers und/oder des Angebots) den Verkäufer daran hindert, andere Teile herzustellen oder mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, unabhängig davon, ob diese Unternehmen oder Teile den Unterlagen, Waren oder der Bestellung des Käufers und/oder den Dienstleistungen, die der Verkäufer für den Käufer erbringt, im Wesentlichen ähnlich sind oder mit diesen im Wettbewerb stehen.

B2B. Die Website, Apps, Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers richten sich an Unternehmen und deren Vertreter. Der Verkäufer richtet sich nicht an Verbraucher – also an Privatpersonen, die die Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers für persönliche oder Haushaltszwecke nutzen möchten. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen diesem Abschnitt in einer Situation zur Anwendung kommen, in der der Käufer ein Verbraucher und kein gewerblicher Kunde ist, gelten einige Bestimmungen nicht für den Käufer. In diesem Fall gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem Umfang, der nach dem anwendbaren Verbraucherrecht zulässig ist; die Rechte des Käufers nach diesen Gesetzen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder berührt noch eingeschränkt. Da es sich bei den Waren des Käufers um Sonderanfertigungen handelt, die auf Bestellung hergestellt werden, besteht kein (gesetzliches oder sonstiges) Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

Abtretung. Bestellungen und dieser Vertrag, einschließlich der darin enthaltenen Rechte und Pflichten des Käufers, dürfen vom Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abgetreten, untervergeben, delegiert oder anderweitig übertragen werden; jeder Versuch einer Abtretung, Untervergabe, Delegation oder Übertragung unter Verstoß gegen das Vorstehende ist null und nichtig. Der Verkäufer ist berechtigt, jede Bestellung oder diesen Vertrag frei abzutreten. Die in einer Bestellung oder in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen sind für die Rechtsnachfolger verbindlich.

Kommunikation. Die Kommunikation zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erfolgt auf elektronischem Wege, unabhängig davon, ob der Käufer die Website des Verkäufers nutzt oder E-Mails an den Verkäufer sendet, oder ob der Verkäufer Mitteilungen auf seiner Website veröffentlicht oder per E-Mail mit dem Käufer kommuniziert. Für vertragliche Zwecke erklärt sich der Käufer (a) damit einverstanden, Mitteilungen des Verkäufers in elektronischer Form zu erhalten; und (b) stimmt zu, dass alle Geschäftsbedingungen, Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die der Verkäufer dem Käufer elektronisch zur Verfügung stellt, alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die solche Mitteilungen erfüllen würden, wenn sie in schriftlicher Form vorlägen. Das Vorstehende berührt nicht die unverzichtbaren Rechte des Käufers.

Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand. Der Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Niederlande und sind entsprechend auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Transaktion keine Anwendung. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Amsterdam, Niederlande, für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag sowie für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 kein Recht, die Vorteile einer Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen.

Englische Sprache. Alle Dokumente, Mitteilungen und Gerichtsverfahren, die gemäß diesem Vertrag oder in direktem Zusammenhang damit ausgefertigt, übermittelt oder eingeleitet werden, müssen in englischer Sprache verfasst sein, und die Bedeutung aller Wörter und Ausdrücke dieses Angebots ist in der englischen Sprache zu definieren, auszulegen und zu interpretieren.

 

Proto Labs Germany GmbH, March 2026